Frage zur doppelten Haushaltsführung?
Guten Abend,
ich bin aus beruflichen Gründen 500 KM weggezogen und habe am Sitz meines Arbeitgebers eine Wohnung angemietet, die ich alleine bewohne. Hier bin ich auch gemeldet (wobei im Steuerrecht die melderechtliche An- oder Abmeldung keine Aussagekraft hat, hier kommt es stattdessen auf die tatsächlichen Verhältnisse an). Weiterhin habe ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Wohnung meiner Eltern, wo mir ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung steht. Diese Wohnung suche ich ca. 1x im Monat am Wochenende auf sowie grundsätzlich während meines Urlaubs.
Sehe ich es richtig, dass bei mir die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllt sein dürften? D.h. ich kann die Fahrtkosten steuerlich absetzen (1 - 2x im Monat jeweils 1000 KM fahren kostet eine Menge Geld (und Nerven)) und bestenfalls auch die gesamte Miete und Nebenkosten meiner neuen Wohnung am Sitz meines Arbeitgebers?
6 Antworten
Ich sehe auch eher keine doppelte Haushaltsführung. Du sagst allerdings nichts zu Deinem Alter.
Ok, aber ich kann mich ja in den Mietvertrag meiner Eltern aufnehmen lassen und 1/3 der Miete übernehmen. Wären dann die Voraussetzungen erfüllt?
Sehe ich es richtig, dass bei mir die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllt sein dürften?
Nein, siehst du nicht richtig.
ein UNENTGELTLICHES Zimmer ist kein eigener Haushalt!
Was versteht man unter einem "eigenen Hausstand"?Einen eigenen Hausstand können verheiratete und alleinstehende (geschiedene, dauernd getrenntlebende) Arbeitnehmer:innen haben. Voraussetzung dafür ist, dass ein:e Steuerpflichtige:r
- eine den Lebensbedürfnissen entsprechend eingerichtete komplette Wohnung hat,
- diese Wohnung als Eigentümer, Mieter oder Untermieter nutzen kann,
- einen eigenständigen Haushalt führt,
- die Wohnung den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers/Betriebsinhabers darstellt. Nicht ausreichend ist es, wenn die Wohnung nur gelegentlich zu Besuchszwecken oder für Urlaubsaufenthalte bereitgehalten wird.
https://www.steuern.de/doppelte-haushaltsfuehrung#c239
keine einzige Vorrausetzung ist erfüllt!
Ok, aber ich kann mich ja in den Mietvertrag meiner Eltern aufnehmen lassen und 1/3 der Miete übernehmen. Wären dann die Voraussetzungen erfüllt?
Es ist keine doppelte Haushaltsführung, denn ein möbliertes Zimmer ist kein Wohnsitz (eine Wohnung die für einen dauerhaften Aufenthalt geeignet ist), weil Du immer Fremdräume mit nutzen musst (Küche, Bad).
Du hast einen Wohnsitz in der Nähe Deines Arbeitgebers und fährst am Wochenende zu Eltern und Freunden.
Ok, aber ich kann mich ja in den Mietvertrag meiner Eltern aufnehmen lassen und 1/3 der Miete übernehmen. Wären dann die Voraussetzungen erfüllt?
Du hast bei deinen Eltern in meinen Augen keinen Haushalt. Zumindest was das Trennungsgeldrecht hier abgeht. Ob es im Steuerrecht weniger benötigt, ist mir unbekannt.
Ok, aber ich kann mich ja in den Mietvertrag meiner Eltern aufnehmen lassen und 1/3 der Miete übernehmen. Wären dann die Voraussetzungen erfüllt?
Ich sehe da keine doppelte Haushaltsführung, sondern max. monatliche "Heimfahrten" für Besuche bei den Eltern..... und selbst diese sind nicht steuermindernd ansetzbar.
Auch von einem Lebensmittelpunkt am elterlichen Wohnort kann bei 1 ( bis max. 2 ) Besuchen pro Monat wohl nicht mehr gesprochen werden. Desweiteren führst Du ja erkennbar im elterlichen Haushalt keinen eigenen ( in sich abgeschlossenen ) Haushalt.
Ok, aber ich kann mich ja in den Mietvertrag meiner Eltern aufnehmen lassen und 1/3 der Miete übernehmen. Wären dann die Voraussetzungen erfüllt?