Frage zur doppelten Haushaltsführung?

6 Antworten


Mackekto 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:52

Ok, aber ich kann mich ja in den Mietvertrag meiner Eltern aufnehmen lassen und 1/3 der Miete übernehmen. Wären dann die Voraussetzungen erfüllt?

Von Experte wfwbinder bestätigt

Sehe ich es richtig, dass bei mir die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllt sein dürften?

Nein, siehst du nicht richtig.

ein UNENTGELTLICHES Zimmer ist kein eigener Haushalt!

Was versteht man unter einem "eigenen Hausstand"?

Einen eigenen Hausstand können verheiratete und alleinstehende (geschiedene, dauernd getrenntlebende) Arbeitnehmer:innen haben. Voraussetzung dafür ist, dass ein:e Steuerpflichtige:r

  • eine den Lebensbedürfnissen entsprechend eingerichtete komplette Wohnung hat,
  • diese Wohnung als Eigentümer, Mieter oder Untermieter nutzen kann,
  • einen eigenständigen Haushalt führt,
  • die Wohnung den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers/Betriebsinhabers darstellt. Nicht ausreichend ist es, wenn die Wohnung nur gelegentlich zu Besuchszwecken oder für Urlaubsaufenthalte bereitgehalten wird.

https://www.steuern.de/doppelte-haushaltsfuehrung#c239

keine einzige Vorrausetzung ist erfüllt!


Mackekto 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:52

Ok, aber ich kann mich ja in den Mietvertrag meiner Eltern aufnehmen lassen und 1/3 der Miete übernehmen. Wären dann die Voraussetzungen erfüllt?

Es ist keine doppelte Haushaltsführung, denn ein möbliertes Zimmer ist kein Wohnsitz (eine Wohnung die für einen dauerhaften Aufenthalt geeignet ist), weil Du immer Fremdräume mit nutzen musst (Küche, Bad).

Du hast einen Wohnsitz in der Nähe Deines Arbeitgebers und fährst am Wochenende zu Eltern und Freunden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Mackekto 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:53

Ok, aber ich kann mich ja in den Mietvertrag meiner Eltern aufnehmen lassen und 1/3 der Miete übernehmen. Wären dann die Voraussetzungen erfüllt?

Du hast bei deinen Eltern in meinen Augen keinen Haushalt. Zumindest was das Trennungsgeldrecht hier abgeht. Ob es im Steuerrecht weniger benötigt, ist mir unbekannt.


Mackekto 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:53

Ok, aber ich kann mich ja in den Mietvertrag meiner Eltern aufnehmen lassen und 1/3 der Miete übernehmen. Wären dann die Voraussetzungen erfüllt?

Ich sehe da keine doppelte Haushaltsführung, sondern max. monatliche "Heimfahrten" für Besuche bei den Eltern..... und selbst diese sind nicht steuermindernd ansetzbar.

Auch von einem Lebensmittelpunkt am elterlichen Wohnort kann bei 1 ( bis max. 2 ) Besuchen pro Monat wohl nicht mehr gesprochen werden. Desweiteren führst Du ja erkennbar im elterlichen Haushalt keinen eigenen ( in sich abgeschlossenen ) Haushalt.


Mackekto 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:53

Ok, aber ich kann mich ja in den Mietvertrag meiner Eltern aufnehmen lassen und 1/3 der Miete übernehmen. Wären dann die Voraussetzungen erfüllt?