Doppelte Haushaltsführung bei Geringverdiener-Job?
Ich lebe als Rentnerin mit Hauptwohnsitz in 88662 Überlingen und möchte in 88085 Langenargen einen 400Euro-Job als Haushaltshilfe antreten. Da ich nicht motorisiert bin und die Entfernung mit der Bahn ca. 1 Stunde Fahrzeit beansprucht, fände ich es sinnvoll, mir eine Eigentumswohnung von knapp 60qm. in 88085 Langenargen zu kaufen. Kann ich in diesem Fall auch als Geringverdienerin Doppelte Haushaltsführung geltend machen?
2 Antworten
Ob die Anschaffung einer ETW zur Aufnahme eines Minijobs sinnvoll ist - da wirst Du hier wenig Zustimmung finden.
Ein Minijob ist bei Deiner Steuererklärung nicht relevant, also kannst Du dafür auch keine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten ansetzen.
Nein. Der Minijob findet für die Steuer (in der Regel) gar nicht statt.
Und ob sich die ETW dafür lohnt, ist zu bezweifeln. Die Kosten für eine Zweitwohnung sind höher als 400 EUR.