Finanzamt nimmt keine Ratenzahlung an?

3 Antworten

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Es geht also um 3.000 Euro Einkommensteuer.

Wer Einkommensteuer bezahlen musst, hat auch etwas verdient.

Je nach Bundesland haben die Finanzämter andere Vorgaben, aber grundsätzlich sollen Stundungen oder Vollstreckungsaufschub die Ausnahme sein.

Tipp 1: Good-will zeigen. Das was man entbehren kann unaufgefordert zahlen. Wer sich auf dem Hintern ausruht, Dutzende Briefe hin und her schickt und gar nichts zahlt, der sammelt keine Pluspunkte.

Tipp 2: Konkrete, sinnvolle Vorschläge. Wer die Steuerzahlung wie eine lästige Nebensächlichkeit und nicht wie eine ernsthafte staatliche Pflicht behandelt, der bekommt auch keine ernsthafte Antwort.

Tipp 3: Das FA stundet im Regelfall nur drei bis sechs Monate; Vollstreckungsaufschub geht im Regelfall sechs, maximal 12 Monate. Unterschied, für die Stundung fallen maximal Zinsen an; beim Aufschub laufen die Säumniszuschläge weiter.

3.000 : 12 sind 250 Euro im Monat. Bis das Finanzamt die erste Vollstreckungsankündigung schickt können zwei bis drei Raten schon bezahlt sein.

Die 60 Euro Ratenzahlung wird es nicht geben.

Es ist erstmal eine Frage um welche Steuerart es geht.

Wenn man Lohnsteur, oder Umsatzsteuerschuldet, gibt es kaum Stundungen, denn es ist Geld, was nur durchgeleitet wird.

Aber wenn man 3.000,- zu zahlen hat (udn man möchte 3 Monatsraten als Beispiel), dann ist es klar, dass ich keinen schriftverkehr über 3 Raten beginne, sondern eine Rate von 1.000,- zahle, auf das Problem hinweise udn aussetzung der Vollziehung für den rest beantrage.

Dann kommt zwar eine Mahnung, aber wenn dann nach ca. 1 Monate die zweiten 1.000,- Euro eingegangen sind, wird man vermutlich beim Finanzamt auf die Pfändung für die verbleibenden 1.000,- verzichten udn einfach Säumniszuschläge festsetzen.

Wer erst zahlen will, wenn er eine Antwort auf seinen Antrag hat, wird ziemlich harte Maßnahmen erdulden müssen.

Wir haben immer wieder mal einen Mandanten, der ein Problem hat pünktlich zunzahlen udn die obige Methode funktioniert in über 90 % der Fälle.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

wfwbinder  14.11.2023, 22:51

So, nun haben wir die Information. 3.000,- Euro Einkommensteuer. sollgezhlt werden in 60,- Euro raten.

Das sind ziemlich genau 24.000,- Euro zuversteuerndes Einkommen, wenn keinerlei Vorauszahlungen geleistet wurden.

Vermutlich eine gut gestartete Selbständigkeit ohne an Steuern zu denken.

Das beinhaltet, es gab keinen Vernünftigen Businessplan udn man hat die laufenden Zahlen nciht geprüft.

Das soll jetzt nciht aggressiv sein, sondenr es geht nur um Tatsachen. An Fehlern die man gmacht hat, kann man nichts ändern.

Aber wer über 2.000,- Gewinn pro Monat macht udn nur 60,- Euro zahlen kann, macht einen Fehler, oder er muss zumindest erklären, warum das Einkommen nun so viel geringer ist.

Davon abgesehen, wegen 3.000,- Euro in die Privatinsolvenz zu gehen, bedeutet wegen Kleingeld seine Zukunft zu ruinieren.

Wie wäre ess einen Minijob anzunehmen? der bringt 520,- netto und reicht, um das Problem zumindest in einem Jahr zu lösen.

suzaxn 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 21:13

Danke sehr! Das klappt dann aber nur bei großen Beträgen und nicht wenn die Schuld erst in ein paar Monaten getilgt werden könnte oder?

wfwbinder  14.11.2023, 21:14
@suzaxn

Na ja, wenn ich 500,- euro schulde udn diese 500,- erst im Februar zahlen will, dann ist es ein Problem, klar.

Aber der SAchverhalt war ja auch ziemlich dürftig.

suzaxn 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 21:15
@wfwbinder

Geht um eine Schuld von 3000€ auf 60€ Rate

Eifelia  14.11.2023, 21:46
@suzaxn

Das sind nicht 'ein paar Monate', dass sind über 4 Jahre! Das halte ich für äußerst unwahrscheinlich, dass sich ein Finanzamt DARAUF einlässt.

suzaxn 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 21:47
@Eifelia

Ja, deshalb frage ich nach anderen Möglichkeiten denn der Klient hat eben leider keine andere außer dann die Insolvenz

Eifelia  14.11.2023, 21:49
@suzaxn

Bisher hast Du noch nicht mal die Frage nach der Steuerart beantwortet.

suzaxn 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 21:59
@Eifelia

Mein Gott sind hier alle passiv aggressiv. Einkommensteuer, und neue Erkenntnisse?

Eifelia  14.11.2023, 22:09
@suzaxn

Nö. Ich möchte Dich nicht mit weiteren, angeblich passiv-aggressiven Antworten behelligen.

Zappzappzapp  15.11.2023, 18:07
@suzaxn

Nun reg Dich mal nicht so auf, ich sehe hier nur Bemühungen, Dir zu helfen und dazu braucht man nun mal bestimmte Informationen und wenn Du Rückfragen nicht beantwortest, musst Du Dich nicht wundern, wenn Du darauf hingewiesen wirst.

Ich sehe keinerlei "passive Agressivität", schon gar nicht "bei allen", eher aktive Aggressivität in Deiner Antwort.

tellerchen  14.11.2023, 21:08

gute Idee.... es ist immer besser, den "dummen Bürger" zu mimen.... ales andere nervt die nur ala uneinsichtig

Mein Tipp:

Nicht hier doof fragen, kommuniziere lieber direkt mit dem FA!!!


suzaxn 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 20:20

Das FA gibt selbst andere Aussagen und darf keine Ratenzahlung annehmen, deshalb bringt das nix

suzaxn 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 20:43
@Schubert610

Es geht um einen Klienten, nicht mich. Und die Frage war ob es eventuell andere Tipps gibt bzgl Finanzamt

wfwbinder  14.11.2023, 21:13
@suzaxn
Das FA gibt selbst andere Aussagen und darf keine Ratenzahlung annehmen,

Entschuldige, aber das ist Quatsch. Wenn ich bei einer Steuerschuld von 3.000,- euro bezahle, dann kommen die nicht mit dem Vermerk "wir dürfen nur den vollen Betrag annehmen" zurück. Die Teilzahlung wird gebucht udn die Restschuld verringert sich.

suzaxn 
Beitragsersteller
 14.11.2023, 21:15
@wfwbinder

Aber offiziell nehmen die die Raten nicht an, oder? Also mir haben Mitarbeitende des FA gesagt sie dürften das nicht annehmen da die Gleichstellung der Steuerzahlenden dann nicht mehr gegeben wäre

xenia798  14.11.2023, 21:33
@suzaxn

Der Steuerschuldner soll sofort soviel von seinen Schulden ans Finanzamt überweisen wie möglich , den Rest dann aber zügig . Er sieht dann ja , wie das Finanzamt reagiert .

Eifelia  14.11.2023, 21:50
@suzaxn

Die nehmen das schon an. Das ändert aber nix an der drohenden Vollstreckung.

Andri123  14.11.2023, 22:14
@suzaxn

Das FA gewährt nicht die Stundung. Es wird also wohl Vollstreckung, Säumniszuschläge und Zinsen geben. Also schonmal P-Konto einrichten.