Baussparkasse läßt mich aus Vorausdarlehen nicht raus, trotz Vorfälligkeitsentschädigung, Rat?
Meine Bausparkasse läßt mich aus dem Vorausdarlehen nicht heraus, obwohl ich bereit wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Die Ansparphase für den abgeschlossenen Bausparvertrag geht noch bis 2016, erst dann könne ich das Darlehen zurückzahlen, das Bauspardarlehen (ca. 4 %) muß ich dann nicht nehmen. Aber was weiß ich was 2016 ist, da sind die Zinsen vielleicht schon wieder höher. Ich wollt das Darlehen mit einem normalen Baukredit ablösen (ca. 2 % momentan) und dann normal tilgen. Jetzt zahl ich Monat für Monat Zinsen für das Vorausdarlehen und spar den Bausparvertrag an, hab erst später gemerkt, was das für ein Mist war, was ich da vereinbart habe. Habt Ihr einen Rat, wie ich aus der Sache doch noch rauskomme? Wüstenrot will mich nicht aus dem Vertrag lassen.
2 Antworten
Hallo Grunkerz - gerne antworte ich auch auf diese Frage.
Das ist leider die Regel, daß die Bausparkassen Vorausdarlehen nicht ablösen lassen. Auch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung interessiert sie nicht, da sie damit nur Aufwand haben und auch nicht mehr bekommen, als wenn der Vertrag bis zum Ende laufen würde. Da die Rechtslage eindeutig, kann man da auch nichts machen.
Sie könnten nun ein Forwarddarlehen abschließen. Dann könnten Sie sich die heute günstigen Zinsen sichern. Die Banken verlangen jedoch i.d.R. ab dem 7. Monat in die Zukunft einen Zinsaufschlag von z.B. 0,02% je Monat bis zur Auszahlung. Wenn Sie Angst haben, daß die Zinsen bis dahin nennenswert steigen, dann lassen Sie sich - am besten von einem unabhängigen Finanzierungsberater - Angebote rechnen, der weiß auch, welche Bank gerade die günstigsten Konditionen hat.
Alexander Solya
Danke, es geht mir gar nicht so sehr um den Zinssatz, der war ja damals ok, und ich fürchte auch nicht, daß die Zinsen in nächster Zeit drastisch steigen, ich hab nur den Mist gemacht, daß ich für das Vorausdarlehen jeden Monat Zinsen zahle und keine Tilgung (also die Zinsen bleiben immer gleich und die Schuld auch) und ich zahle nur den Bausparvertrag ein - und das noch bis 2016, hätte ich mich damals nur schon bei Euch informiert und mir Rat geholt.
Vertrag ist nun einmal Vertrag. Einzige Cjance wäre, der Bausparkasse Beratungsfehler nachweisen zu können.