Wieso ändert das Finanzamt eigenmächtig und ohne Vorabinfo meine Steuerklasse von II in I?

Hallo, ich habe letzte Woche meine Gehaltsabrechnung erhalten und es fehlten knapp 300 Euro. Auf Nachfrage beim Arbeitgeber, sei meine Steuerklasse rückwirkend zum Januar von II in die I geändert worden. Ich bin seit 2014 in der Steuerklasse II, habe eine 2jährige Tochter, bin alleinerziehend, wohne in einem Mehrfamilienhaus in eigenem Wohnbereich, wirtschafte also allein. Dies hat sich auch nicht verändert, es ist niemand bei mir eingezogen o.Ä. Ich habe beim Finanzamt angerufen. Die Dame am Telefon sagte mir, sie kann sehen, dass die Steuerklasse am 8. April geändert wurde, aber nicht warum. Ich soll einen erneuten Antrag auf Änderung stellen und ihr zukommen lassen. Das habe ich getan und die Situation noch einmal schriftlich genau geschildert. Meine Frage - wie kann es sein, dass die Lohnsteuerklasse einfach und ohne dass sich bei mir etwas verändert hat, vom Finanzamt wieder geändert wird? Und dies auch noch ohne Vorabinfo, habe mit meinem Gehalt natürlich voll gerechnet und nun unverschuldet diesen Monat dadurch Probleme. Darf das Finanzamt selbst die Steuerklassen einfach so ändern?

Wenn es sich um einen Computerfehler handelt, erhalte ich das zuviel gezahlte Geld im nächsten Monat wenigstens zurück - ich lese überall ich müsste es mir über die Steuererklärung im nächsten Jahr wieder holen, das finde ich dann aber schon dreist, denn ich brauche mein Geld jetzt und es ist ja deren Fehler?

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Bei mir hat das Finanzamt im Laufe der Jahre auch 3 - 4 Mal die Steuerklasse von der 2 auf die 1 gesetzt. Einen Antrag habe ich nicht gestellt, bin lediglich zum Finanzamt, habe erklärt, dass sich mein Kind in der Schule, in Ausbildung usw. befindet. Die Steuerklasse wurde dann unverzüglich wieder geändert. Den Ausgleich, bzw. sich das Geld zurück fordern kann man auch über das Gehalt machen lassen als Nachberechnung, wenn es im gleichen Jahr geschieht. Die Lohnbuchhaltung bekommt vom Finanzamt sofort eine Mitteilung über den Wechsel der Steuerklasse. Du brauchst also nicht bis zur Steuererklärung warten. Einfach in der Lohnbuchhaltung Bescheid geben. Und ganz wichtig: öfter drauf achten, ob auf der Lohnabrechnung die Steuerklasse stimmt. Das passiert nämlich nicht nur einmal!!!! Liebe Grüße und viil Erfolg!

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