Bei mir hat das Finanzamt im Laufe der Jahre auch 3 - 4 Mal die Steuerklasse von der 2 auf die 1 gesetzt. Einen Antrag habe ich nicht gestellt, bin lediglich zum Finanzamt, habe erklärt, dass sich mein Kind in der Schule, in Ausbildung usw. befindet. Die Steuerklasse wurde dann unverzüglich wieder geändert. Den Ausgleich, bzw. sich das Geld zurück fordern kann man auch über das Gehalt machen lassen als Nachberechnung, wenn es im gleichen Jahr geschieht. Die Lohnbuchhaltung bekommt vom Finanzamt sofort eine Mitteilung über den Wechsel der Steuerklasse. Du brauchst also nicht bis zur Steuererklärung warten. Einfach in der Lohnbuchhaltung Bescheid geben. Und ganz wichtig: öfter drauf achten, ob auf der Lohnabrechnung die Steuerklasse stimmt. Das passiert nämlich nicht nur einmal!!!! Liebe Grüße und viil Erfolg!
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