Familienversicherung als Student Einkommensgrenze monatlich oder jährlich?

2 Antworten

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lst01 
Beitragsersteller
 14.01.2024, 23:12

Hi, danke. Aber mir ist klar, dass ich den Antrag rückwirkend stellen kann. Jedoch die Frage, ob der Verdienst nun monatlich zählt, oder der Durchschnittsverdienst über das Jahr hinweg.

Andri123  15.01.2024, 00:25
@lst01

Ich denke monatlich, in diesem Fall. Also ab 1.8.23 wären keine Beiträge mehr fällig gewesen. Wenn das so ist, werden die gezahlten Beiträge auch erstattet.

lst01 
Beitragsersteller
 15.01.2024, 11:40
@Andri123

Genau das wollte ich wissen. Vielen Dank! :-)

Auf das Jahr gerechnet habe ich im Durchschnitt pro Monat mehr als 520€ verdient, also über der Verdienstgrenze. Ab August jedoch nur noch 520€ pro Monat.

Nur wurd durch diese Gehaltsveringerung zu keinem Minijob,sondern blieb eine Werkstudententätigkeit, für welche seitens des AG`s keine Sozialabgaben an die Knappschafft abgeführt wurden.

Lediglich bei Einkünften unterhalb von 485 Euro monatlich wäre ein Wiederaufnahme für Dich als unter 25-jährigem Studierenden in die Familienversicherung möglich gewesen.


lst01 
Beitragsersteller
 14.01.2024, 23:11

Nein, ich habe meinen Arbeitgeber und mein Anstellungsverhältnis gewechselt. Dementsprechend gilt ja die Verdienstobergrenze des Minijobs von 520€

wilees  15.01.2024, 07:58
@lst01
Dementsprechend gilt ja die Verdienstobergrenze des Minijobs von 520€

Nein - es kommt darauf an, wie der AG das Anstellungsverhältnis angemeldet hat - als Werkstudententätigkeit über die Sozialversicherung oder als Minijob bei der Minijobzentrale.

lst01 
Beitragsersteller
 15.01.2024, 11:34
@wilees

Ich glaube du hast mich missverstanden.
Vorher: Werkstudent (max. 20h/W) Rentenversicherungspflichtig

Nachher: Minijob (max. 520€) keinerlei Sozialversicherungsbeiträge