Familienversicherung als Student Einkommensgrenze monatlich oder jährlich?
Hallo,
ich habe eine Frage zur Familienversicherung als Student. Und zwar war ich im letzten Jahr bis Juli als Werkstudent angestellt und aufgrund des Einkommens über der Verdienstgrenze in der studentischen Pflichtversicherung. Danach habe ich das Anstellungsverhältnis zum Minijob gewechselt. Habe aber vergessen, wieder in die Familienversicherung zu wechseln. Nun die Frage:
Auf das Jahr gerechnet habe ich im Durchschnitt pro Monat mehr als 520€ verdient, also über der Verdienstgrenze. Ab August jedoch nur noch 520€ pro Monat. Kann ich nun diese Beiträge zurückfordern?
Vielen Dank und Liebe Grüße
2 Antworten
Den Antrag auf Familienversicherung kann man wohl auch rückwirkend stellen. In dem Fall wohl ab 8/23.
Siehe hier unter FAQ.
Auf das Jahr gerechnet habe ich im Durchschnitt pro Monat mehr als 520€ verdient, also über der Verdienstgrenze. Ab August jedoch nur noch 520€ pro Monat.
Nur wurd durch diese Gehaltsveringerung zu keinem Minijob,sondern blieb eine Werkstudententätigkeit, für welche seitens des AG`s keine Sozialabgaben an die Knappschafft abgeführt wurden.
Lediglich bei Einkünften unterhalb von 485 Euro monatlich wäre ein Wiederaufnahme für Dich als unter 25-jährigem Studierenden in die Familienversicherung möglich gewesen.
Nein, ich habe meinen Arbeitgeber und mein Anstellungsverhältnis gewechselt. Dementsprechend gilt ja die Verdienstobergrenze des Minijobs von 520€
Hi, danke. Aber mir ist klar, dass ich den Antrag rückwirkend stellen kann. Jedoch die Frage, ob der Verdienst nun monatlich zählt, oder der Durchschnittsverdienst über das Jahr hinweg.