Welche Auswirkungen hat ein Aktienverkauf auf die gesetzliche Krankenkasse?
Als Student bin ich aktuell in der Familienversicherung. Soweit ich weiß, darf ich dort maximal 450 Euro pro Monat verdienen.
In der Zeit von Januar - November habe ich nichts verdient, allerdings würde ich jetzt im Dezember gerne meine Aktien verkaufen, die sich dieses Jahr überraschend gut entwickelt haben. Der Gewinn würde die 450 Euro weit übersteigen, auch wenn man den Gewinn durch 12 teilt wäre ich über den 450 Euro.
- Gibt es eine Möglichkeit, dennoch weiterhin in der Familienversicherung zu bleiben?
- Angenommen ich falle aus der Familienversicherung: Kann ich ab jetzt in die studentische Krankenversicherung wechseln, oder müsste ich dann rückwirkend auch für die Monate Januar - November die Beiträge nachzahlen?
- Gibt es bei der studentischen Krankenversicherung eine Einkommensgrenze? Auf der Website der Barmer gibt es zwar einen Kostenrechner, allerdings werden dort nur Bafög, Angestelltenverhältnisse, oder selbstständige Tätigkeit über 18 Stunden/Woche berücksichtigt.
- Wie lange müsste ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben? Wäre es theoretisch denkbar, nur einen Monat in der studentischen Krankenversicherung zu sein, in diesem Monat meine Aktien zu verkaufen, und danach wieder in die Familienversicherung zu wechseln?
- Im Jahr 2021 arbeite ich voraussichtlich ab Oktober Vollzeit und bin dann über meinen Arbeitgeber versichert. Kann ich von Januar - Oktober in der Familienversicherung bleiben, auch wenn ich z.B im November hohe Kapitalerträge erziele?
- Muss ich bei Wegfall der Familienversicherung im Jahr 2020 die regulären Beiträge (ca. 180 Euro/Monat) nachzahlen, oder kann ich rückwirkend die Studentenbeiträge (ca. 108 Euro/Monat) bezahlen?
Vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde mich vermutlich auch mit der Versicherung in Verbindung setzen, allerdings wollte ich mich zuvor schonmal unabhängig beraten lassen.
1 Antwort
Hallo,
ein einmaliger Aktienverkauf dürfte unschädlich sein, denn es fehlt an der Regelmäßigkeit. Und wenn, dann dürfte nur für einen Monat die Familienversicherung wegfallen.
Keinesfalls irgendwas rückwirkend.
Bei der studentischen KV gibt es keine Einkommensgrenze, aber man muss hauptberuflich Student sein, d.h. darf nicht mehr als 20 Std./Woche während mehr als 5 Monaten arbeiten.
Viel Glück
Barmer
Wow.. Das ist interessant.. Mein Sohn hatte ähnliches Problem vor 2 Jahren.. Auch Barmer Familien versichert.. Und wir mussten mehrere Hundert Euro nachzahlen..
Vielen Dank für ihre Antwort. Sind sie das echte Unternehmen "Barmer" oder haben sie nur den gleichen Namen verwendet?
Zum Thema Regelmäßigkeit: Ich habe online gelesen, dass ein Aktienverkauf durch 12 geteilt wird und dann jeweils 1/12 als regelmäßiges Einkommen betrachtet wird, daher auch die Frage, ob ich dann für die vergangenen 11 Monate nachzahlen müsste.