Verpätet gelieferten Blumenstrauß bezahlen?
Hallo,wohne weiter weg und hatte telefonisch einen Blumenstrauß zum Muttertag für meine Mutter bestellt ,der sollte am Sonntagmorgen geliefert werden . Der Blumenladen ist uns bekannt und nah bei meiner Mutter. Bezahlt wird das von mir per Überweisung nach erfolgter Lieferung. Zur unserer Enttäuschung wurde der Strauß erst heute am Montagmorgen geliefert mit einer Entschuldigung, das sie das am Sonntag vergessen hätten. Hatte Sonntagnachmittag nach der nicht erfolgten Lieferung denen auf Band gesprochen, das sie den Strauß nur am Sonntag brauchen. Der Blumenstrauß wurde von meiner Mutter notgedrungen angenommen. Frage :Soll ich ihn deshalb bezahlen?
4 Antworten
Hallo, wenn bestellte Blumen nicht pünktlich zum Muttertag geliefert werden, können die Empfänger die Lieferung ablehnen. Bezahlen müssen sie den verspäteten Strauß dann ebenfalls nicht. Hier ist der Strauß allerdings, zwar verspätet aber durch die Mutti angenommen worden. Ich würde den Shop kontaktieren und zumindest nicht den vollen Kaufpreis zahlen wollen. " Vergessen " ist keine akzeptable Begründung, meine ich. Stellt der Shop sich quer, würde ich nur den halben Betrag überweisen.
Ich hatte mir einmal Pflanzen bestellt von denen drei vollkommen verdorben waren. Habe dann den Shop kontaktiert mit dem Hinweis, eine Überweisung erfolgt nur für die einwandfreien Pflanzen.
Habe nie wieder etwas von dem Shop gehört, dieser Shop aber auch nichts mehr von mir ! Gruß K.
Hatte Sonntagnachmittag nach der nicht erfolgten Lieferung denen auf Band gesprochen, das sie den Strauß nur am Sonntag brauchen.
Das ist der entscheidende Satz: Hättetst Du das von Anfang an vereinbart, brauchten wir hier nicht weiter über die Sache zu reden. Bei der Bestellung aber scheinst Du Dich nicht mit dieser Eindeutigkeit geäußert zu haben und da liegt das Problem. Man kann Verträge nicht nachträglich so ändern wie es einem gerade passt.. Es gibt Verträge, bei denen die Einhaltung des Datums in der Natur der Sache liegt: Was nutzt mir beispielsweise die Eintrittskarte zur Sylvesterfeier, wenn sie mich am 2.Januar erreicht? Bei einem Blumenstrauß ist die Sache nicht so eindeutig. Wieso sollte der Zweck hier nicht erreicht worden sein nur weil er einen Tag später geliefert wurde? Ich glaube nicht, dass man da Zahlung verweigern kann, insbesondere nicht, wenn die Sendung auch noch angenommen wurde.
Vereinbart unter Ausschluß jedes anderen Termins? Das steht nicht da.
Hallo Privatier59, ich glaube Du brauchst eine neue Brille- obwohl ich Deinen Rat ansonsten schätze.Hatte natürlich mit der Terminnennung einen anderen Termin ausgeschlossen.
Wenn Du die Antworten nicht hören willst, solltest Du hier keine Fragen stellen. Ich sage Dir: In einem Zivilprozeß gehst Du mit fliegenden Fahnen unter und ich habe schon viele Prozeße geführt. Bei ausbleibender Zahlung würde ich sofort Zahlungsklage gegen Dich erheben. Es gibt Prozeßkostenrechner im Internet. Überschlage mal Dein Prozeßkostenrisiko. Du wirst überrascht sein.
Hallo, die Antworten sind ok.Es geht doch nur um einen Blumenstrauß. Eigentlich eine Bagatelle, für mich jedenfalls.Mich interessierte eure Meinung. Danke für Deine Antworten.
Bei Online-Bestellungen gilt, dass keine Bezahlung erfolgen muss, wenn der Strauß zu spät geliefert wird. Allerdings darf er auch nicht angenommen werden. Ich denke selbiges gilt auch für die telefonische Bestellung. Ich könnte mir vorstellen, dass Ihr eine Einigung erzielt, wenn ihr den Laden kennt. Er will Euch als Kunden doch nicht verlieren, oder?
Wenn die Mutter sich trotzdem gefreut hat, solltest Du zahlen.
Hallo Privatier59, hättest Du richtig gelesen , wüsstest Du, das ich die Lieferung für Sonntagvormittag telefonisch vereinbart hatte. Nachdem die Lieferung nicht erfolgte, habe ich denen Sonntagnachmittag auf Band gesprochen, das sie den Strauß nur heute bringen brauchen, Montag nicht mehr. Ein Fehler war, das meine Mutter den Strauß Montag noch gutmütig angenommen hat.