, ...... falls man ihn vorher nicht antritt?
Ein guter Bekannter von mir ist Telekombeamter , (der zu einer externen Firma beurlaubt ist) der will jetzt aber in Pension gehen. Er hat noch 3 Tage Resturlaub übrig, ..... hat aber kein Interesse daran, jetzt vor Pensionsbeginn noch diesen Urlaub zu nehmen. Wie ist die gesetzliche Lage? Muss der Arbeitgeber den Urlaub auszahlen, falls man den Resturlaub nicht nimmt, oder verfällt dieser dann?