Handwerkerrechnung bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft?

3 Antworten

Wurde von einem Gemeinschaftskonto gezahlt?

Es ist von dem abzuziehen, der den Betrag gezahlt hat. Außer der andere hat ihm die Hälfte erstattet. Dann von jedem die Hälfte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Als Privatperson wird bei der Handwerkerrechnung(Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten/Lohn Kosten) immer der Brutto Rechnungsbetrag in der EstE angegeben.

Bei getrennter EstE wird jeweils der hälftige Betrag eingetragen.


jellybelly81 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 17:51

Hallo Gaenseliesel,

Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Muss ich dann beim Auftrilubgsverhältnus 50:50 hinterlegen?

Gaenseliesel  01.05.2021, 21:33
@jellybelly81

Du teilst einfach den Brutto Rechnungsbetrag durch zwei und übernimmst das Ergebnis für die jeweilige EstE ☝️

Ich weiß nicht was ein "Auftrilubgsverhältnus" ist, sorry 🤷

Egal wie Du das ansetzt/angibst, die Hälfte bleibt die Hälfte!

Der Rechenweg dahin ist doch egal!