Handwerkerrechnung bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft?
Hallo zusammen,
ich lebe seit einiger Zeit mit meinem Partner zusammen. Nun sind im letzten Jahr einige Handwerkerkosten angefallen, die wir ja steuerlich absetzen können.
Wenn ich diese zu 50 % splitten möchte, muss ich dann in beiden Steuererklärungen den vollen Rechnungsbetrag ansetzen und die Spilttung auf 50 % im Steuerprogramm einstellen oder muss ich den Rechnungsbetrag vorher schon teilen?
Beispiel:
Rechnung 200 EUR
Variante A:
Steuererklärung 1 - 200 EUR - 50 %
Steuererklärung 2 - 200 EUR - 50 %
Variante B:
Steuererklärung 1 - 100 EUR - 100 %
Steuererklärung 2 - 100 EUR - 100 %
Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Vielen Dank für euer Feedback
3 Antworten
Wurde von einem Gemeinschaftskonto gezahlt?
Es ist von dem abzuziehen, der den Betrag gezahlt hat. Außer der andere hat ihm die Hälfte erstattet. Dann von jedem die Hälfte.
Als Privatperson wird bei der Handwerkerrechnung(Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten/Lohn Kosten) immer der Brutto Rechnungsbetrag in der EstE angegeben.
Bei getrennter EstE wird jeweils der hälftige Betrag eingetragen.
Du teilst einfach den Brutto Rechnungsbetrag durch zwei und übernimmst das Ergebnis für die jeweilige EstE ☝️
Ich weiß nicht was ein "Auftrilubgsverhältnus" ist, sorry 🤷
Egal wie Du das ansetzt/angibst, die Hälfte bleibt die Hälfte!
Der Rechenweg dahin ist doch egal!
Hallo Gaenseliesel,
Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Muss ich dann beim Auftrilubgsverhältnus 50:50 hinterlegen?