Erbschaftssteuer bei Gemeinschaftseigentum
Situation: Haus mit Garten ist Eigentum von A zu 1/4, B zu 1/4 und C zu 1/2 (A und B verheiratet). A, B und C wohnen in dem Haus. C setzte A und B als Erben ein. Müssen A und B Erbschaftssteuer zahlen. wann ja wie hoch prozentual. C und B sind Geschwister. Hoffe hier kann mir einer Helfen.
2 Antworten
Leider hast Du keine Werte angeben, dann wäre es etwas plastischer.
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Wenn C an B vererbt (unter Geschwistern, Steuerklasse II) gibt es einen Freibetrag von 20.000,-. dann bis 75.000,- 15 % Steuer, bis 300.000,- 20 % Steuer usw. bis 43 % bei über 26 Mio.
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Wenn C an A vererbt (keine Verwandtschaft, Steuerklasse III) Freibetrag ebenfalls 20.000,- aber Steuersatz 30 % bis 6 Mio. dann 50 % für die Mehrbeträge.
Es könnte also eine Rechenaufgabe werden.
Ist das Haus 100.000,- Wert, wäre jedes 1/4 25.000,- Wert. A würde 1.500,- zahlen müssen, B 750,- Euro.
Bei 400.000,- ist jedes 1/4 100.000,- Wert. Also A zahlt 24.000,- und B 15 % von 75.000,- + 20 % von 5.000,-, insgesamt 12.250,- Euro. Da könnte man schon überlegen, ob C alles an B vererbt. 200.000,- - 20.000,- = 180.000,- Erbe wären nur 32.250,- den B allein zahlen würde, also 4.000,- Euro gespart, wenn nur das Geschwisterherz erben würde.
B hat ja gegenüber a 500.000,- frei und kann gelegentlich weitergeben.
Die Sache will also genau berechnet werden.
Ist das Mengenlehre mit 5 Unbekannten?