Darf ein Miterbe einfach die Schlösser vom Haus austauschen?
A und B sind eine Erbengemeinschaft. Es ist ein Testament vorhanden, wo eine weitere Person drin steht als Vermächtnisnehmer einer Immobilie. A ist in das Haus eingezogen (geduldet). Jetzt möchte aber der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch geltend machen. Es wurden unter A und B keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen. A weigerte sich auch bezüglich eines Mietvertrages. A lässt Schlösser austauschen, sodass B keinen Zugang hat. Was kann B tun?
2 Antworten
OK, A und B haben geerbt und Person C hat ein Vermächtnis. Vermächtnis welcher Art? Ein Nutzungsrecht? Einen Anspruch auf Zahlung?
Wenn man A hat einziehen lassen (lt. Deinem Sachverhalt geduldet) so hat A erstmal Anspruch auf die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Also muss diese Nutzungsgenehmigung aufgehoben werden. Man muss sich über das Gebäude einigen, oder zum Zweck der Auseinandersetzung versteigern.
Ich glaube, dass ich es nun begriffen habe. Das Haus um das es geht ist nicht das ganze Erbe, sondern nur ein Teil. Dieser Teil ging an den Vermächtnisnehmer.
Dieser will nun das Haus anderweitig nutzen und will A raus haben.
Das ändert aber nichts daran, dass er erst hat a einziehen lassen. nun muss er ihm die Nutzung kündigen (natürlich mit kürzerer Frist als bei normaler Miete.
Das Vermächtnis für C, ist ein Grundstück mit einem Haus.
Hat dieses Haus mit Deiner Fragestellung irgendwas zu tun? Es geht doch um ein ganz anderes Haus oder?
A darf keine Aktionen vornehmen, die nicht B abgestimmt sind.
Schlimmstenfalls kann B die Teilungsversteigerung androhen.
Das Vermächtnis für C, ist ein Grundstück mit einem Haus. Und A hat keinen Mietvertrag oder ähnliches, da er es von Anfang an ablehnte.