Renten-Nachzahlung auf P-Konto?

2 Antworten

Die Berechnung der Pfändungsfreiheit von Nachzahlungen erfolgt durch eine bescheinigende Stelle (z.B. Sozialleistungsträger, Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte usw.) die dir dann eine entsprechende Bescheinigung für die Bank ausstellen. Alternativ kannst du auch einen Pfändungsschutzbeschluss bei dem für dich zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

Rentennachzahlungen sind selbstverständlich pfändbar. Wie kommen Sie zu dieser so absolut geäußerten absolut falschen Annahme?

Wenn Sie z.B. Kontopfändungen, aber kein P-Konto haben oder Freibeträge überschreiten oder das Geld zu lange auf dem P-Konto liegen lassen oder es abheben und es dann zu einer Taschenpfändung kommt oder direkt bei der Rentenkasse gepfändet wird ...

Sie meinen wohl den seit 01.12.2021 neu gefaßten § 904 ZPO https://www.buzer.de/s1.htm?a=904&g=zpo&kurz=PKoFoG&ag=14249). Um davon zu profitieren, sollten Sie die Nachzahlung Ihrer Bank durch Vorlage des entsprechenden Bescheids nachweisen - oder den Weg nach § 904 Abs. 5 ZPO n.F. über das Vollstreckungsgericht gehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung