Konto Pfändung von Reiner Haas und Kollegen löschen?
Hallo Leute. Ich habe ein riesen großes Problem. Und zwar ich habe ein P Konto bei Sparkasse und habe meinen Cousin auch bevollmächtigt. Ich habe ihn jetzt seit drei Monaten sein Lohn auf mein Konto kommen lassen weil er keine Zeit hatte ein Konto zu eröffnen. Am 21.april hat er aber schon seinem Arbeitgeber mittgeteilt das er ein neues Konto auf hat aber es war zu spät und die habe trotzdem auf mein Konto das Geld überweisen. Das Problem ist jetzt ich habe auf mein Konto eine Pfändung von 1&1 und das ist bei den UNFREUNDLICHSTEN anwälten gelanden REINER HAAS UND KOLLEGEN in Baden Baden. Ich habe ja diesen Monat schon mein Freibetrag überschritten,aber da jetzt der Lohn von ihm in Höhe von 1570 € drauf ist kann er nicht sein Geld abheben. Ich habe bei der Anwaltskanzlei angerufen und wollte eine Ratenzahlung machen so das die die pfändung von meinem Konto löschen aber das juckt den nicht. Die machen Ratenzahlung aber die pfändung bleibt bis ich es nicht komplett bezahlt habe. 1800€. Die machen sich an das fremde Geld Ran und er kann Dan jetzt am 1.mai nur 1340 € abheben. Der räst geht zu der Anwaltskanzlei Reiner Haas und Kollegen. Was soll ich tun? Mein Cousin ist komplett ausgerastet und meint wenn die sein Geld pfänden wird er kündigen und hat umsonst gearbeitet.Bitte jemand ein Tipp oder egal was. Dankeschön im voraus 😔
1 Antwort
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre ein Vollstreckungsschutzbeschluss, der über das zuständige Amtsgericht zu beantragen wäre.
§ 765a ZPO
Vollstreckungsschutz
(1) 1Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist.
Da aber die Zeit offensichtlich ziemlich knapp wird, bis die Zahlung auf die Pfändung stattfindet, dürfte es somit kaum eine Chance geben, die Zahlung zu verhindern. Und ob der Rechtspfleger eure Vorgehensweise als "besonderen Umstand..." (s.o.) oder eher als "selber schuld" ansehen würde, kann ich nicht beurteilen.
Dass das Inkasso die Pfändung nicht zurücknimmt ist verständlich, denn sie sehen jetzt natürlich eher die hohe Chance auf eine Zahlung aus dem P-Konto...
Dankeschön sie sind der einzige bis jetzt der mir was sinnvolles schreibt,und nicht sofort SELBER SCHULD schreibt.