Konto Pfändung von Reiner Haas und Kollegen löschen?

1 Antwort

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre ein Vollstreckungsschutzbeschluss, der über das zuständige Amtsgericht zu beantragen wäre.

§ 765a ZPO
Vollstreckungsschutz
(1) 1Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist.

Da aber die Zeit offensichtlich ziemlich knapp wird, bis die Zahlung auf die Pfändung stattfindet, dürfte es somit kaum eine Chance geben, die Zahlung zu verhindern. Und ob der Rechtspfleger eure Vorgehensweise als "besonderen Umstand..." (s.o.) oder eher als "selber schuld" ansehen würde, kann ich nicht beurteilen.

Dass das Inkasso die Pfändung nicht zurücknimmt ist verständlich, denn sie sehen jetzt natürlich eher die hohe Chance auf eine Zahlung aus dem P-Konto...


Mimi1995 
Beitragsersteller
 27.04.2023, 09:50

Dankeschön sie sind der einzige bis jetzt der mir was sinnvolles schreibt,und nicht sofort SELBER SCHULD schreibt.