Eltern wollen Haus an Kinder verschenken. Steuerliche Absetzbarkeit bei Renovierung?
meine Eltern wollen ihr Haus an uns (2 Kinder) verschenken und Wohnrecht auf Lebzeiten. So weit so gut, alles wunderbar.
Was ist jedoch mit einer Renovierung an dem Haus, die dringend ansteht, wenn derzeit nur meine Eltern dort wohnen?
Kann ich/ können wir Kinder die Kosten für die Renovierung steuerlich geltend machen? Wenn nein, was wäre zu tun?
1 Antwort
Warum sollte eine Hausrenovierung für ein unvermietetes Objekt (mal abgesehen von Beträgen, die als "haushaltsnahe Dienstleistungen" absetzbar wären) steuerlich relevant sein?
Eine Abschreibung für das Objekt, wenn man es an die Eltern vermietet, wäre eine Option, wenn die Renovierung eher einer Totalsanierung gleichkommt und die Eltern danach Miete bezahlen. Die Mieteinnahmen wären jedoch zu versteuern, so daß sich das unter dem Strich wenig lohnen dürfte.
Man kann für die Renovierung KfW-Darlehen mit günstigen Zinsen nutzen. Je nach Art der Modernisierung stehen hierfür verschiedene Programme zur Verfügung (energetische Sanierung, altersgerechter Umbau, Wohnraummmodernisierung). Der Zinsunterschied dürfte hier wahrscheinlich noch am meisten bringen.
Über welche geplante Renovierungssumme sprechen wir hier? Ist das Haus generell nur von den Eltern bewohnt oder ist das ein Mehrfamilienhaus?
dann brauchen wir wohl ein anderes Modell - wie Teilvermietung etc.
"wenn man es an die Eltern vermietet"
"Wohnrecht auf Lebzeiten" - also Vorbehaltsnießbrauch.
Da ist es Essig mit Vermieten. Abschreibung entfällt also.
Und das hier "Beträgen, die als "haushaltsnahe Dienstleistungen" absetzbar wären" enfällt mangels "eigenem Haushalt".
Das kommt davon, wenn man sowas ohne Steuerberater macht. So verbrennt man Geld.