Eltern überschreiben Haus an Kind mit Wohnrecht oder Nießbrauchrecht. Kind stirbt vor Eltern, wie sieht das steuerrechtlich aus, wenn die Eltern die Erben sind?
Die Erben des Kindes sind die Eltern, also würden sie wieder ihr eigenes Haus zurück bekommen.
2 Antworten
Kommt darauf an, welche gesetzl. Erben es denn gibt bzw. ob ein Testament vorliegt.
Diese wichtige, die wichtigste, Information erwähnst Du nicht.
Dann erben Vater und Mutter je 50 %.
Es fällt unter Umständen, je nach Wert des Hauses, Erbschaftsteuer an.
Der Freibetrag beträgt jeweils 100.000 Euro.
Also alles, was 100.000 Euro je Erbe übersteigt, unterliegt der Erbschaftssteuer.
Ich gehe mal von 7 % aus. Der nächste Schritt, wenn das Haus viel wertvoller ist, wären dann 11 %.
Und hat es irgendwelche Auswirkungen auf den Wert des Hauses, wenn ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht eingetragen ist?
Klar, das reduziert den Wert des Hauses, macht es praktisch unverkäuflich oder mind. schwer verkäuflich!
Die Ehefrau wird vermutlich gem. Sterbetafel die Letztversterbende sein.
Einfache, ganz einfache Rechnung:
Diese Zeit in Monate umrechnen. Dann mit einer Miete eines vergleichbaren Objektes multiplizieren. Das ist grob ein Wert, um den sich der Wert des Hauses reduziert.
Aber sorry, ihr benötigt doch eh einen Notar! Lasst euch beraten!
Leider schlecht.
Wenn Das Kind ohne Ehegatte und/oder Kindern verstirbt, wären die Elter zu je 50 % die Erben.
Sie erben somit das frühere eigene Haus zurück.
Für die Berechnung der Erbschaftsteuer würde die Belastung aber weiter abgezogen.
Oh sorry, die Erben wären wieder die Eltern.