Gemeinsamer Kauf: Sohn 50%, Mutter 25%, Vater 25% (oder halt gemeinsam 50% - Notar fragen). Und so wird es auch im Grundbuch eingetragen.

Weitere Vereinbarungen sind nicht notwendig - es sei denn es soll ein Wohnrecht für jemanden vereinbart werden dann muss das wieder im Grundbuch eingetragen werden - ist aber schlecht für die Beleihung.

Steuerlich: Bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Kauf kann eine Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen sofern das Objekt nicht eigengenutzt wurde.

Sollte also die Absicht der vorzeitigen Veräußerung im Raum stehen dann wäre ein vorheriger Besuch beim Steuerberater sinnvoll und evtl. die Möglichkeit das der Sohn die Immobilie alleine kauft.
Dann wird es aber mit dem Kauf komplexer weil zwei unterschiedliche Wünsche (Sicherheit der Eltern die dort nicht wohnen und steuerliche Vorteile) aufeinander prallen. Natürlich könnten die Eltern dem Sohn ein Darlehen geben und einen separaten Vertrag über den Gewinnausgleich bei Verkauf machen allerdings würde das Finanzamt sicherlich bei Kenntnis eine Steuerumgehung vermuten - ich rate von solchen Konstruktionen ab.

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Informiere Dich bei JustETF oder ähnlichem Roboadvisor über ETF und fange mit einem breit aufgestelltem ETF an. Du kannst auch ETF über die Sparkasse (allerdings ohne Beratung) kaufen.

Dekafonds sind nach meiner Erfahrung mittelmäßige Fonds und wie alle Fonds die von Banken vertrieben werden teuer durch hohe Ausgabeaufschläge.

Es gibt ein paar grundsätzliche Kriterien die ich immer bei Fonds beachtet habe (neben der Frage der Kosten):

  • wie lange existiert der Fonds und wie hat er sich in schlechten Zeiten wie z.B. 2008 oder 2000 geschlagen. -> alles was weniger als 10 Jahre (besser 15) alt ist scheidet bei mir aus weil keine wirklichen Erfahrungen über das Konzept vorliegen.
  • Wie groß ist das Volumen. Weniger als 500 Millionen (besser 1 Milliarde) ist schlecht weil das Fondsvolumen nicht für einen Vollberufsfondsmanager ausreicht und so der Fonds mit gepflegt wird. Auch ist ein kleiner Fonds für den Vorstand eines Fondsunternehmens nicht wirklich sichtbar und wenn der in die Hose geht muss keiner seinen Hut nehmen. Also müht sich auch keiner richtig ab.
  • Macht der Fonds was spezielles was ich nicht durch einen ETF mit deutlich geringerem Kostenaufwand auch selber abbilden kann. Das wäre z.B. ein Mischfonds der je nach Marktlage deutlich variable Teile in Anleihen und Aktien hält. Dazu muss man aber in der Vergangenheit wühlen ob das der Fall war und so kommen wir wieder zu meinem Punkt 1.
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Wenn die LBS sagt: Die Bausparsumme steht zur Verfügung bedeutet das, dass der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Also genügend Geld eingezahlt wurde (und lange genug gewartet wurde) um das Guthaben und das Darlehen zu erhalten.

Das Darlehen wäre von einem wohnwirtschaftlichem Zweck abhängig.

Solange der Bausparvertrag noch nicht komplett eingezahlt wurde (also das Guthaben kleiner als die Bausparsumme ist) könnten die vermögenswirksamen Leistungen in den Bausparvertrag fließen. Oder Du könntest für diesen Zweck einen kleinen neuen Bausparvertrag abschließen.

Ich würde allerdings bei den kleinen Summen eher langfristig an einen ETF Sparplan denken - weil die Kosten für einen Bausparvertrag und die Nullzinsen machen das Ganze sehr unbefriedigend.

Beim schnellen Googeln bin ich auf diese Seite gestoßen https://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/

Allerdings habe ich mich nicht mit der Seite beschäftigt und weiß nicht ob sie seriös ist.

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Bei einem Kaufauftrag ist das billigst und bei einem Verkaufsauftrag bestens. Das bedeutet bis zu dem genannten Datum (Ultimo März 2020 oder anders ausgedrückt der letzte Handelstag im März) wird die Bank die Wertpapiere zum besten Preis kaufen oder halt verkaufen.

Bei normalen Aktien also innerhalb von ein paar Sekunden zu dem dann gültigen Preis (also ohne Limitierung).

Da die Formulierung aus Zeiten stammt wo ein Handel nicht sekündlich sondern manchmal nur einmal in der Woche statt fand oder bei kleinen Aktiengesellschaften halt kein Käufer bzw. Verkäufer sofort zu Verfügung stand war für die Anweisung an die Bank auch eine Limitierung der Zeit (also Ultimo xx Monat) wie lange die Bank nach einem Vertragspartner suchen sollte sinnvoll und der Standardfall war bis zum Ende des laufenden Monats.

Grundsätzlich sind billigst und bestens in normalen Zeiten ok - aber es kann auch (oder besonders) heutzutage zu einem extremen Preisrutsch nach oben oder unten kommen und ob man wirklich zu jedem Preis kaufen bzw. verkaufen will sollte man sich vorher genau überlegen. Je enger der Markt je volatiler der Markt desto eher kann das auch ins Auge gehen.

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Du kannst mit der Bank reden ob ein gemeinsamer Kredit möglich ist. Meist aber nicht möglich weil auch bei entsprechender Bonität die Bank keinen Kredit an nicht kreditwürdige Kunden vergeben darf - hat was mit der Bewertung in den Büchern zu tun.

Dann kannst Du den Kredit auf Deinen Namen aufnehmen und mit dem Haus besichern lassen. Und intern Deiner Schwester das Geld für den Kauf leihen.

Auch hier wäre eine vorherige Absprache mit der Bank sinnvoll und ist nicht bei jeder Bank möglich - eine Sparkasse oder Voks-/Raiffeisenbank vor Ort wäre hier mein erster Ansprechpartner.

Nun zu Deiner Sicherheit.

Es gibt mehrere Risiken gegen die Du Dich absichern musst:

  1. Du streitest Dich mit Deiner Schwester
  2. Deine Schwester verstirbt.
  3. Deine Schwester rutscht tiefer in die Schulden und andere Gläubiger wollen sich aus den Haus befriedigen.
  4. Steuerliche Risiken aus dem Vorgang weil für das Finanzamt leihst Du wie auch immer Deiner Schwester Geld und musst einen angemessenen Zins als Einkommen versteuern - dem gegenüber stehen die Kreditzinsen die Du zahlst.

Möglich Lösungen:

Zu 5 (das einfachste) : Rede mit einem Steuerberater.

Zu 1, 2 und 3

Das Mindeste was ich machen würde wäre mir ein Vorkaufsrecht für das Haus notariell einräumen zu lassen. Also egal was andere (außer der finanzierenden Bank), Deine Schwester oder evtl. Erben mit dem Haus machen wollen Du kannst das Haus erwerben und Deinen offenen (oder den Anfangsbetrag je nach Vereinbarung) Finanzierungssaldo hernehmen und das Haus kaufen für die vorher vereinbarte Kaufsumme und unter Abzug halt des Darlehens (das steckt ja schon im Haus). Hier rede mit dem Notar und erläutere ihm die Dinge.

Zu 1

Es sollte für den Fall des Ausübens des Vorkaufsrechts eine Räumungsklausel enthalten sein. Also Deine Schwester muss aus dem Haus ausziehen wenn Du es kaufst.

Aber um hier noch weiteren Rat geben zu können wären deutlich mehr Informationen wie hat Deine Schwester Kinder und/oder einen Mann, wie sieht es mit Schulden aus usw.

Alle diese Vorsichtsmaßnahmen sind auch (aus meiner Sicht) notwendig wenn Du "nur" für den Kredit haftest also zusammen mit Deiner Schwester Kreditnehmer wirst.

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Also größere Einmalzahlungen wird die Bausparkasse ablehnen. Die ist ja nicht blöd sondern eigentlich wollen die ja den Bausparvertrag los werden (Niedrigzinsphase) und deshalb werden Zahlungen oberhalb des Regelsparbetrags nicht angenommen.

Eine direkte Frage an die Bausparkasse (per Brief) wäre also "Wie hoch ist der Regelsparbeitrag" und "Bitte senden Sie mir ein Formular für die Lastschrift zu" und "Bitte senden Sie mir eine Kopie der Bausparbedingungen für meinen Vertrag zu".

Ich denke Du wirst eine vernünftige Antwort erhalten..

Bespare ihn dann einfach mit der Regelsparbetrag, dürfte monatlich 3 o/oo der Bausparsumme sein also 15 Euro.

Darüber hinaus kannst Du versuchen eine kleinere Summe, sagen wir mal 150 bis 200 Euro einfach so zu überweisen.. Und warte was passiert. Entweder die nehmen das an - oder überweisen zurück. Nach einem halben Jahr kannst Du ja noch mal versuchen 180 Euro zu überweisen. Die automatischen Regeln der Bausparkassen sind unterschiedlich schlau - bei kleineren Summen rutscht das der Software durch die Finger (oder eben nicht).

Das alles macht Dich nicht reich aber ist halt besser als auf einem 0% Sparkonto.

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