Schulgeld weiterzahlen trotz Privatinsolvenz?
Hallo,
Ich bin 31 Jahre alt und bin Mutter von 4 Kindern. Ich war bis letztes Jahr noch Hausfrau. Ich habe letztes Jahr meine Erstausbildung zu Kinderpflegerin begonnen und möchte im Anschluss die Erzieherausbildung beginnen, da man in Thüringen keine Anstellung als Kinderpfleger bekommt. Leider bin ich enorm überschuldet und befinde mich deshalb bei einer Schuldnerberatung. Ich werde in die Privatinsolvenz gehen müssen. Ich muss für meine Ausbildung 20 Euro pro Monat Schulgeld zahlen, welches ich von meinem pfändungsfreien Bafögeinkommen bezahle. Ich soll sämtliche Zahlungen an die Gläubiger einstellen, wenn ich allerdings das Schulgeld nicht zahle, wird mir die Ausbildung gekündigt und es wird sehr schwer eine Arbeit zu finden, bei der ich über die Pfändungsfreigrenze komme. Darf ich wenigstens das Schulgeld aus meinem nicht pfändbaren Selbstbehalt zahlen um meine Ausbildung abschließen zu können? Es wird kein Gläubiger benachteiligt, weil mein Selbstbehalt nicht zur Insolvenzmasse gehört. Ich werde natürlich am Montag gleich bei der Schuldnerberatung anrufen und nachfragen. Vielleicht kann mir aber jetzt schon jemand etwas die Angst nehmen.
1 Antwort
Noch sind Sie nicht in Privatinsolvenz, das Verfahren ist ja noch nicht eröffnet. Derzeit müssen Sie ja auch Dinge bezahlen. Wie Wohnung, Versicherungen etc. Das ist keine Benachteiligung der Gläubiger, das bezieht sich nur auf das zurückzahlen von bestehenden Schulden. Bis zum unpfändbarem Betrag von 1143€ können Sie tun und lassen, was Sie wollen. Erst darüber muss alles an die Gläubiger abgeführt werden. Aber das wird der Insolvenzverwalter alles noch einmal genau erklären.