Hallo Max!
Wenn du die Tätigkeit nur einmal ausübst, musst du dich nicht als Freiberufler beim Finanzamt melden. Beim Gewerbeamt sowieso nicht, da du ja Freiberufler wenn dann wärst - also, wenn du wiederholt diese Tätigkeit ausübst.
So kannst du einfach eine ganz normale Rechnung schreiben, damit der Kunde deine Tätigkeit richtig verbuchen kann. Die Erträge aus dieser einmaligen Tätigkeit gehören in die Steuererklärung.
Welche Pflichtangaben in die Rechnung gehören, findest du hier: logbuch.gruenderschiff.de/blog/wie-schreibe-ich-eine-rechnung-richtig-tipps-zur-rechnungsstellung#03
Falls du noch Fragen hast: Gerne stellen!