Ich bezweifle auch, das hier irgendjemand bezahlt, es sei denn es ist ein Verschulden des Vermieters nachzuweisen, dann wäre vermutlich dessen Haftpflicht dran. Aber Hausrat ist bis auf die Sengschäden auf jeden Fall raus, wenn diese überhaupt mit abgesichert sind.

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Abhängig von Euren genauen Einkommensverhältnissen (und die deines Schwagers) ist es ggf. noch möglich Bestattungskostenbeihilfe zu beantragen. Wenn Dein Mann allerdings über ein gutes Einkommen verfügt, wird er wohl seinen Anteil an den Kosten tragen müssen.

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Das hängt von der Versicherung bzw. den Versicherungsbedingungen ab. Auf der Seite der DKV findest Du zum Beispiel die AGB mit Zustaz Hospizversorgung, aus denen hervorgeht, dass ein Aufwendungsersatz bei Menschen mit einer fortschreitenden Erkrankung, bei denen eine palliativ-medizinische Versorgung notwendig bzw. die Lebenserwartung stark begrenzt ist. Inwiefern das auch das Krankenhaustagegeld im jeweiligen betrifft, sollte die Versicherung eigentlich kurz am Telefon klären können. Falls dir das unangenehm ist, kannst Du ja auch einfach anonym fragen.

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Du wirst selbst keine Steuern laut Kleinunternehmerregelung abführen müssen, aber m.E. benötigst du trotzdem eine Steuernummer. Ich habe jedenfalls auch bei einem Nebenjob immer einer Rechnung mit Steuernummer stellen müssen, sonst hätte ich gar nicht den Auftrag bekommen - oder halt das Geld vom Auftraggeber.

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Das stimmt, zumal Versicherungen in so einem Fall auch gerne nochmal einen eigenen Gutachter draufschauen lassen. Normalerweise kannst Du auch bei der Versicherung anrufen und fragen, wie du vorgehen sollst, bzw. wann du mit einer Antwort rechnen kannst. 

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