Einkünfte aus Vermietung - Nebenkosten als durchlaufender Posten
Kann/Darf ich bei der Einkommenssteuererklärung die Angabe der Nebenkosten als durchlaufenden Posten zur Vereinfachung weglassen? Also bei den Einnahme in der Anlage V nur die Miete ohne Nebenkosten und bei den Ausgaben natürlich auch alle Ausgaben die die Nebenkosten angehen weglassen.
2 Antworten
Das darf man nicht. Aus gutem Grund sehen die Formulare zur Anlage V sowohl für die Nebenkostenvorauszahlungen wie für die gezahlten Nebenkosten jeweils ein Kästchen vor. Das alleine sollte schon zu denken geben. Es ist ja keineswegs so, dass sich vereinnahmte Vorauszahlungen und Ausgaben decken. Man denke nur daran, dass bei Erhöhung von Heiz- und Nebenkosten im Nachfolgejahr hohe Nachzahlbeträge ergeben und umgekehrt bei Erstattungen drastisch reduzierte Gesamteinnahmen. Ich garantiere Dir, dass dann, wenn Du auf dem kurzen Dienstweg einfach alles nebenkostenmäßige wegläßt, das Finanzamt bei Dir melden wird. Dann mußt Du nachbessern und wenn sich dann der von mir soeben beschriebene Effekt ergibt, stehst Du ziemlich dumm da.
Hallo Linusweller,
grundsätzlich sind diese Kosten ja nicht steuerpflichtig. Allerdings kommt es darauf an, ob explizit danach gefragt wird. So wie ich das Formular sehe, muss es nicht angegeben werden. Da du damit keine Steuerhinterziehung begehst, würdest du dich sowieso nicht strafbar machen. Ich würde es weglassen.
Beste Grüße
Sebastian Ohligschläger (unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler aus Hamburg)
Leider ist sie nicht scheinbar falsch, sondern tatsächlich.
Du hast die Frage nicht verstanden. Deine Antwort war eine Mischung aus
- Aufwendungen können, müssen aber nicht geltend gemacht werden
- die Aufwendungen sind auf der anderen Seite aber auch Einnahmen.
Naja, nächstes Mal klappt es besser. Besonders bei Versicherungsfragen, wo beispielsweise ich eine besondere Niete bin.
Diese Antwort bestätigt alle meine Vorurteile gegen die Versicherungsvermittlerbranche
Hallo NasiGoreng,
danke für das Feedback. Ich werde es in Zukunft berücksichtigen. Meine Antwort ist wohl grundlegend falsch, deswegen bin ich gleichzeitig froh, dass sie richtig gestellt worden ist.
Gruß
Sebastian Ohligschläger
unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler
Bei diesen Leisten würde ich an deiner Stelle auch bleiben.
Hallo EnnoBecker,
danke für die Richtigstellung meiner Falschantwort.
Gruß
Sebastian Ohligschläger
Scheinbar ist meine Antwort falsch, deswegen bitte die Antworten der Kollegen EnnoBecker und Privatier59 berücksichtigen.