Ein Kleinunternehmer darf nicht mehr als 22.000€ Umsatz im Jahr erwirtschaften. Muss ich die Corona-Soforthilfe des Bundes zu diesem Betrag hinzu addieren?
Ich bin Kleinunternehmer und habe beim Finanztamt angegeben, dass ich im Jahr 2020 nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften werde. Jetzt kann es sein, dass ich die Grenze überschreite - allerdings nur, wenn ich die Corona-Soforthilfe hinzu addiere.
Zählt die Corona-Soforthilfe zu meinem Umsatz dazu? Genau genommen ist dies ja eigentlich kein Umsatz. Danke!
2 Antworten
Das wird hier einkommen- und umsatzsteuerlich ausführlich erläutert:
Genau genommen ist dies ja eigentlich kein Umsatz.
Ist es auch nicht. Es fehlt ja bereits am Leistungsaustausch.