Zählt der Arbeitslohn zum Umsatz des Gewerbes?
Guten Abend,
mich beschäftigt derzeit folgende Frage:
Ich habe im Jahr 2020 einen Gesamtumsatz von 19.700€ ohne Lohn meines Teilzeitjobs und ca. 27.000€ mit dem Lohn zusammengerechnet. Nun möchte ich wissen, ob bei der Kleinunternehmerregelung lediglich der Umsatz des Gewerbes oder auch der Lohn berücksichtigt wird, da ich mit diesem ja die Grenze von 22.000€ überschritten hätte.
Vielen Dank im voraus!
4 Antworten
Umsatz = sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit.
Nebenbei gesagt stellt sich hier noch die Frage nach der Krankenversicherung.
Wenn Dein Gewinn aus der Selbständigkeit höher ist als Dein Bruttoeinkommen aus der Anstellung, musst Du Dich evtl. rückwirkend freiwillig krankenversichern.
Ist dein Arbeitslohn Gewerbeumsatz? Nö. Bei der Regelung werden nur die Einkünfte aus dem Gewerbe berücksichtigt, nicht die aus unselbstständiger Arbeit. Darum gibt es in der Steuererklärung ja die unterschiedlichen Einkunftsarten.
Du verdienst mit dem Nebengewerbe mehr, als durch den Teilzeitjob??
Und wie genau bist du krankenversichert? Etwa nur über den Teilzeitjob? Bist du eigentlich BG-pflichtig?
Ja genau