Drittschuldnererklärung ( Kaltmiete ) an das Finanzamt, wohin mit den Nebenkosten?
Meine Mutter hat Post vom Finanzamt bekommen. Der Vermieter hat Steuerschulden und nun soll die Kaltmiete zum Finanamt überwiesen werden.
Was passiert mit den Nebenkosten inkl. Heizung die vorher natürlich auch an dem Vermieter gezahlt worden sind ? Muss man die weiterhin zum Vermieter überweisen, mit Angst das dieser die Nebenkosten überhaupt abführt oder wie verhält man sich da ?
Man könnte ja die Heizkosten vermutlich auch direkt zum Entsorger überweisen. Aber..... machen das andere Mieter nicht und der Entsorger bekommt vom Vermieter das Geld nicht, dreht der Versorger im ganzen Haus die Heizung ab ?
3 Antworten
Der Vermieter hat Steuerschulden und nun soll die Kaltmiete zum Finanamt überwiesen werden.
Du schreibst es ja, es geht hier nur um die Steuerschulden.
An Eurer Verpflichtung dem Vermieter die Nebenkosten zu zahlen, ändert sich nichts.
Das sich das Finanzamt an der Kaltmiete gütlich macht und nicht sein Mietkonto pfändet, zeigt ja schon, dass die nicht wollen, dass der Zahlungsverkehr mit den Versorgern beeinträchtigt wird.
Zahlst Du denn jetzt die Kaltmiete doppelt? Das kann ich mir kaum vorstellen.
Wenn Du den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Deinem Vermieter, was die Nebenkosten betrifft, nicht nachkommen willst, dann ist das Deine Entscheidung. Dein Arbeitgeber kann dann Dein Gehalt an einen anderen überweisen, wenn er vermutet, dass Du Deine Mietnebenkosten nicht mehr zahlst.
Oder wie stellst Du Dir das vor?
@ Steinemann, Nein Meine Mutter zahlt nicht doppelt Miete.
Hast du mein Anliegen überhaupt durch gelesen bzw verstanden?
Wo steht denn was von Verpflichtungen nicht nachkommen wollen und was hat das alles mit dem Arbeitgeber zu tun ?
LLiesfoch einfach msl richtig.
Ich seh nur dass Du keine Argumente gelten lässt, jetzt die Nebenkosten weiter an den Vermieter zu zahlen, u. a. mit der Begründung:
dann zahlt man ja auch doppelt
Die Nebenkosten landen auf das Mietkonto des Vermieters. Diese dürfen nicht gepfändet werden. Allerdings macht man sich ja trotzdem so seine Gedanken, wenn der Vermieter ca. 72.000 € Steuerschulden hat und ihm die Nebenkosten zukommen lässt.
Zunächst hat deine Mutter keine Post vom Finanzamt bekommen, sondern vom zuständigen Amtsgericht einen Pfändungsbescheid. Und den wahrscheinlich nach dinglichem Recht, was vielleicht noch zu einem ernsteren Problem werden kann.
Deine Sorge bzgl. der Nebenkosten ist berechtigt, da das Geld vom Vermieter vermutlich veruntreut wird. Hinzu kommt dass vermutlich bald noch andere Gläubiger mit Pfändungsbeschlüssen auftauchen. Da kommt das dingliche Recht ins Spiel. Wer danach pfändet, hat Vorrang vor allen anderen. Da wird dann die ZPO interessant
§_853 ZPO Mehrfache Pfändung einer GeldforderungIst eine Geldforderung für mehrere Gläubiger gepfändet, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem die Forderung überwiesen wurde, verpflichtet, unter Anzeige der Sachlage und unter Aushändigung der ihm zugestellten Beschlüsse an das Amtsgericht, dessen Beschluß ihm zuerst zugestellt ist, den Schuldbetrag zu hinterlegen.
Ein Problem könnte auch entstehen wenn deine Mutter dringliche Reparaturen ausführen lassen und die Kosten vorschiessen muss. Das könnte sich mit dem dinglichen Recht beißen.
Anwalt oder Mieterverein aufsuchen. neue Bude suchen, denn es wird wahrscheinlich nicht besser.
Der Brief kommt vom Finanzamt nicht vom Amtsgericht. Die Fordern mittlerweile das Geld selbst ein.
Der Vermieter hat in erster Linie erstmal Steuerschulden an das Finanzamt.
Heißt ja nicht gleich das er weitere Schulden aufweist.
Aber man wird ja sehen wie es weiter geht.
Antwortschreiben vom Finanzamt ist auf dem Weg zurück.
Vielleicht kommt ja auch noch ein Schreiben vom Vermieter persönlich.
Das ist sicher kein gutes Zeichen. In meinem kleinen Landkreis ist es gleich zweimal vorgekommen, dass Mietern insolventer Eigentümer die Versorgung gekappt wurde, einmal wurde sogar einer Polizeiwache das Gas abgestellt.
Hier im Artikel (weiter unten) sind ein paar Infos.
Ob der Eigentümer bereits Insolvenz angemeldet hat, kann man ja rausfinden. Ob die Versorger Auskunft über Rückstände geben (dürfen sie sicher nur "zwischen den Zeilen"), muss man ausprobieren.
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0505/050514.htm
Danke für deine Antwort.
Die Abgabe der Kaltmiete an das Finanzamt ist jetzt klar.
Es geht eher um die Nebenkosten.
Wenn er Schulden hat, weiß man ja irgendwie auch nicht ob er die Nebenkosten weiterhin an die Versorger abtritt und diese im Nachhinein vom Mieter das Geld einfordern, dann zahlt man ja auch doppelt.