Nebenkosten(Gasrechnung) zahlen, obwohl Heizung nicht funktionierte?
So, jetzt wirds ein bisschen länger: Wir sind im November in ein Haus eingezogen und haben schon im Oktober angefangen Laminat zu verlegen, etc. (vormieterin hat uns erlaubt die Renovierungsarbeiten zu beginnen, während sie noch Wände und Türen streichen ließ.) Im Oktober saßen wir allerdings im Kalten, da die Heizung streikte und Warmwasser ging auch nicht. Die Heizungsanlage war irgendwie defekt und hat unmengen Gas verbraucht, obwohl nichts funktionierte. Die Vormieterin verlangt von mir, dass ich die Gasrechnung zahle, obwohl ich ja nichts davon hatte (Strom hab ich übrigens anstandslos gezahlt). Jetzt hat sie ihren Anwalt eingeschaltet. Was mach ich jetzt?
2 Antworten
Die Vermieter halten sich da schön raus. Kriegen nicht von unserem Vermieter die Abrechnung, sondern wir schließen selbst die Verträge mit Gas-und Stromanbietern. Ich soll die Gasrechnung für Oktober bezahlen. Die Anwältin beruft sich auf § 812 BGB, wonach ich verpflichtet bin, das "ohne Rechtsgrund erlangte" zu bezahlen. Seh ich an sich ja auch ein, deshalb hab ich ja auch die Stromrechnung gezahlt. Aber wenn ich doch nichts davon hatte, da wir ja keine funktionierende Heizung (Warm wasser, etc.) hatten.
die Heizungsanlage war irgendwie defekt und hat unmengen Gas verbraucht, obwohl nichts funktionierte.
Ich habe verstanden, dass der Gasliefervertrag vom Mieter für die Heizung seiner Wohnung abzuschließen ist. Entsprechend ergeben sich einige Klärungsfragen:
Wie kann eine defekte, nicht Wärme erzeugende Heizungsanlage Gas verbrauchen?
Wurde der Gaszähler bei der de facto-Übergabe im Oktober und beim Einzug im November abgelesen? Im Oktober wurde offenbar eine gemeinsame Nutzung der Heizung zum Laminatverlegen und Anstreicherarbeiten vorgenommen. Eine einseitige Kostenbelastung ist nicht sachgerecht. Welcher Verteilmaßstab angemessen wäre, müßte noch diskutiert werden.
Warum sollst Du die Stromkosten für Oktober alleine tragen? Die Bezahlung der Stromkosten kann ja von Dir erfolgt sein, aber analog ist die Vormieterin daran zu beteiligen. Also eine Gegenrechnung erstellen.
Wer hat welchen Heizungsdefekt zu vertreten und reparieren lassen? Ist der Defekt dem Vermieter unverzüglich gemeldet worden und von wem? Hat die Vormieterin diese Meldung in Kenntnis der Nichtfunktion der Heizung unterlassen, dann hat sie zumindest bis zu Deiner Kenntnisnahme (und unverzüglichen Meldung an den Vermieter?) den Gasmehrverbrauch alleine zu tragen.