Drainage-Leitungen vom Nachbarn in Richtung unser Grundstück

2 Antworten

Interessant an dem Fall ist, dass es sich ja zweifelsohne nicht um Niederschlagswasser auf das Haus handeln dürfte -und damit das Nachrrechtsgesetz nicht anwendbar ist. Ob sich aus den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts Abwehransprüche ergeben, wir sorgfältig zu prüfen xsein. Allerdings ist das Grundwasser ja "schon da". Es ist dann Tatfrage, ob der bestehende ungünstige Zustand durch die Drainage noch verschlechtert wird. Ich sehe da bei einer Rechtsverfolgung jede Menge Ärger auf Dich zukommen und vor allem ganz erhebliche Kosten. Da müssen nämlich Sachverständige ihr Gutachten abgeben und mir scheint das der klassische Fall für einen Gutachterstreit zu sein.

Mein Rat ist, dass sich beide Eigentümer zusammentun und mit sachkundiger Hilfe nach Lösungen suchen. Erwarte hier keine Lösungsvorschläge, denn dafür müßte man neben der Sachkunde auch über Ortskunde verfügen.

So wie Du das darstellst, könnte es sich um die nach sächsischem Nachbarschaftsrecht § 25 Abs. 1 unzulässige Weiterleitung von Niederschlagswasser handeln:

http://www.bds-sachsen.de/uploads/media/S_chsNRG.pdf


LittleArrow  15.07.2013, 23:28

Das sächsische Baurecht findest Du unter http://www.revosax.sachsen.de/Text.link?stid=1110&jlink=a1

Du kannst Dich bei der örtlichen Bauaufsicht erkundigen, ob diese Art der Grundstücksentwässerung mit § 43 Abs. 3 konform geht. Im übrigen ist eine rechtliche Prüfung nach §§ 862 und 1004 BGB angebracht.