Drainage-Leitungen vom Nachbarn in Richtung unser Grundstück
Hallo, wir haben vor kurzem ein Grundstück erstanden. Das Grundstück wurde dazu geteilt. Ein Teil wurde mit einem älteren Haus darauf unserem Nachbarn verkauft, den anderen Teil erhielten wir. Nun ist im Grundstück des Nachbarn der Keller feucht und er hat angeblich herausgefunden, das in einem Grundstück über ihm sich eine "natürliche Grundwasserquelle" befände, welche das anfallende Regenwasser sammeln würde und ein abfliessen ins Grundwasser verhindern würde. Dieses Wasser wiederum würde seinen Keller feucht halten. Deshalb würde er nun um sein Haus herum eine Drainage legen, welche unter eine 1,50 m tief gelegene Lehmschicht führen würde, damit das Wasser dort versickern könnte. Die Drainageleitungen führen 90° weg von seinem Haus. Da zwei seiner Grundstücksgrenzen an unser Grundstück führen und wir das von ihm ausgesehen abschüssigere Grundstück haben, befürchten wir nun, dass mit dieser Entwässerungsmethode in Zukunft unser Grundstück unter Wasser stehen könnte. Deshalb unsere Frage, ob so ein Drainagesystem prinzipiell erlaubt ist? Falls nein, welche Möglichkeiten könnte man ergreifen, um diese Baumaßnahmen zivilisiert zu stoppen bzw. gibt es Alternativen, welche beiden Seiten nützen könnte? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
P.S.: Das Grunstück liegt im sächsischen Vogtland, falls das eine Relevanz in der Gesetzgebung hat.
2 Antworten
Interessant an dem Fall ist, dass es sich ja zweifelsohne nicht um Niederschlagswasser auf das Haus handeln dürfte -und damit das Nachrrechtsgesetz nicht anwendbar ist. Ob sich aus den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts Abwehransprüche ergeben, wir sorgfältig zu prüfen xsein. Allerdings ist das Grundwasser ja "schon da". Es ist dann Tatfrage, ob der bestehende ungünstige Zustand durch die Drainage noch verschlechtert wird. Ich sehe da bei einer Rechtsverfolgung jede Menge Ärger auf Dich zukommen und vor allem ganz erhebliche Kosten. Da müssen nämlich Sachverständige ihr Gutachten abgeben und mir scheint das der klassische Fall für einen Gutachterstreit zu sein.
Mein Rat ist, dass sich beide Eigentümer zusammentun und mit sachkundiger Hilfe nach Lösungen suchen. Erwarte hier keine Lösungsvorschläge, denn dafür müßte man neben der Sachkunde auch über Ortskunde verfügen.
So wie Du das darstellst, könnte es sich um die nach sächsischem Nachbarschaftsrecht § 25 Abs. 1 unzulässige Weiterleitung von Niederschlagswasser handeln:
Das sächsische Baurecht findest Du unter http://www.revosax.sachsen.de/Text.link?stid=1110&jlink=a1
Du kannst Dich bei der örtlichen Bauaufsicht erkundigen, ob diese Art der Grundstücksentwässerung mit § 43 Abs. 3 konform geht. Im übrigen ist eine rechtliche Prüfung nach §§ 862 und 1004 BGB angebracht.