Wie ist das bei der doppelten Haushaltsführung - muss der Arbeitgeber den Mietkostenzuschuss steuerfrei bezahlen?

3 Antworten

Der Arbeitgeber muss gar nichts, aber Du kannst viel mit ihm vereinbaren.

So auch, dass er den Zuschuss zu den Mietkosten am Arbeitsort steuerfrei zahlt. 

Alternativ kannst Du Dir das auch als steurlichen Freibetrag eintragen lassen.


wfwbinder  15.08.2015, 17:30

Es wäre schön gewesen, wenn Du Deine Details zur Frage auch als Details zur Frage eingesetzt hättest (dafür ist das Feld).

Nach dem Vertrag ist es leider nicht eindeutig. Eindeutig wäre: "der Mietkostenzuschuss wird steuerfrei ausgezahlt soweit gesetzliche zulässig." Dann müsste er es. Trotzdem würde ich die Personalabteilung nochmal ansprechen.

vertigo75 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 21:05
@wfwbinder

Beim Eingeben habe ich die Details komischerweise nicht gefunden und nachträglich beearbeiten geht hier wohl nicht. zumindest habe ich diese funktion nicht finden können.

Für mich ist das formulierte auch nicht eindeutig. Das heisst steuerfrei oder nicht, ist verhandlungssache. Ich hätte gedacht bei ner doppelten haushaltsführung ist immer steuerfrei. Bereits zum dritten mal bekomme ich einen Mietkostenzuschuss und der war bislang immer steuerfrei und wenn ich dann "ggfs." lese dann war das für mich so zu interpretieren, dass nur wenn die doppelte haushaltsführung nicht gegeben, kein eigener hausstand etc. erst dann die abgaben anfallen. Das hat für mich nichts mit schlecht verhandelt oder dummheit zu tun.

das heisst also  auch wenn eine doppelte haushaltsführung mit eigenem hauststand am bisherigen wohnort weiterhin vorliegt, das dem Arbeitgeber freigestellt istt steuerfrei oder nicht steuerfrei zu zahlen? verstehe ich das richtig?

wfwbinder  18.08.2015, 09:06
@vertigo75

Ja, weil Du ja die Ausgaben auch als Werbungskosten abziehen kannst.

vertigo75 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 17:28

Wie ist denn die zusätzliche bestätigung zu lesen?

Einersteits steht brutto aber dann steht im 2. Abschnitt das der Betrag ggfs. der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegt.

Was gilt denn nun und wonach richtet sich das??

Folgender Sachverhalt:

Eine Zeitwohnung eingerichtet, da mein neuer Arbeitsplatz 500 km von meiner hauptwohnung entfernt ist. Ich bin ledig. Der Arbeitgeber bezahlt mir einen Mietzukostenzuschuss.

Dies ist nicht das erste Mal das ich berufsbedingt umziehe und so war es in der Vergangenheit so, dass der Arbeitgeber mir diesen Mietzukostenzuschuss steuerfrei erstattet hat.

Nun habe ich leider festgestellt, dass er den Mietzuschuss einfach auf meinen Lohn draufgepackt hat. Der Mietzuschuss hat also eher Lohnerhöhungscharakter und so ist es, dass von den 500 euro mal gerade die hälfte übrig bleiben und da ich jeden monat 150 euro an den makler für die vermittlung der zweitwohnung bezahle, fast gar nichts mehr übrig bleibt.

Ich habe dies mal beim Arbeitgeber reklamiert, weil mich das ganz doch wundert und ich es anders kenne. Und dabei handelt es sich um ein grosses unternehmen. es wurde mir als antwort gegeben, dass es halt aufwändig wäre den zweiten mietvertrag zu prüfen etc., was ich eigentlich nicht als Argument gelten lassen möchte. DAzu wurde noch gesagt, dass ich mir das nächste jahr ja vom finanzamt zurückholen muss. ja toll, denn so habe ich gerade erst 4 monate nach abgabe der erklärung mein steuererstattung erhalten.

Daher stellt sich für mich die Frage. Ob er das eigentlich kann und nicht doch normalerweise steuerfrei zahlen muss.

MIt meinem Arbeitsvertrag habe ich ein papier unterschrieben, das folgendes besagt.

"Mit Beginn des Anstellungsverhältnisses erhalten sie einen Mietkostenzuschuss für eine zweitwohnung in höhe von 500 euro brutto gegen Vorlage eines auf Sie ausgestelltten Mietvertrages. Die Zahlunf erfolgt für x Monate.

Die Zahlung erfolg im Rahmen der steuerrechtlichen Regelungen zur doppelte Haushaltsführung und unterliegt ggfs. der Steuer- und Sozialversicherungspficcht".

Kann nicht gerade aus dem zweiten Absatz schlussgefolgert werden, dass nur ggfs. das als brutto dazu gepackt wird.??

Meine Frage ist, ob sich der Arbeitgeber hier richtig verhält. Meine Probezeit ist um und so muss ich auch keine großartige rücksicht mehr nehmen....


finanzfrageTeam  16.08.2015, 21:09

Liebe/r vertigo75,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

Nein!

Der Arbeitgeber kann einen Mietkostenzuschuss (auch bei einer Zweitwohnung) zahlen. Dieser geleistete Zuschuss ist für den Empfänger steuer- und sozialabgabenpflichtig. Natürlich kann der Empfänger mit dem Arbeitgeber bei gegenseitigem Einverständnis auch eine Zahlung nach Pauschalversteuerung vereinbaren, so dass netto gezahlt wird.

Du hast eine derartige Netto-Vereinbarung mit Deinem neuen Arbeitgeber aber nicht abgeschlossen! Die von Dir zitierte Regelung bzgl. Steuer- und Abgabenpflicht ist m. E. eindeutig und geht zu Lasten Deines kompletten Nettos (steuerlicher Progressionseffekt und wenn Dein Gehalt nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegt). Diese Zahlungen werden also einfach Deinem Bruttogehalt zugeschlagen. Für mich gibt es hier keine andere Textinterpretation.

Deine Argumentation mit der Vergangenheit, Maklerkosten etc. ist für mich nicht schlüssig. Deine Zweitwohnungskosten sind "im Rahmen" steuerlich als Werbungskosten ansetzbar (abzüglich etwaiger Arbeitgeberzahlungen), auch die Maklerkosten. Bitte lies mal hier:

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16123.xhtml?currentModule=steuern

Meine Frage ist, ob sich der Arbeitgeber hier richtig verhält. Meine Probezeit ist um und so muss ich auch keine großartige rücksicht mehr nehmen.

Ja, wenn er andere Arbeitnehmer grundsätzlich auch so behandelt und nicht ausgerechnet bei Dir eine Ausnahme gemacht hat. Dazu würde ich mal gleichermaßen Betroffene befragen, ehe ich zur Personalabteilung ginge. Besonders "gefällt" mir Dein letzter Satz mit der Rücksichtnahme. Wenn Du Dich bei der Personalabteilung meldest - und diese mit der Bruttoregelung nicht einen Arbeitsfehler gemacht hat - dann wird auch Dein Chef davon erfahren. Der denkt sich bestimmt, "Was habe ich da für einen Verhandlungsdussel und Korinthenverdauer in der Abteilung?". Bei der nächsten Beförderung und/oder Sonderzahlung wirst Du nicht mehr Mamas Liebling sein!

Außerdem wird der Mietkostenzuschuss ("Die Zahlunf erfolgt für x Monate.") offenbar nur vorübergehend geleistet. Und danach? Willst Du Dein Image deshalb dauerhaft selber ankratzen? Kämpfe lieber positiv denkend für ordentliche Leistungsprämien, um über Deinen momentanen, selbstverschuldeten finanziellen Schmerz hinweg zu kommen. 





vertigo75 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 21:16

Ich teile deine Meinung nicht. Es ist das dritte mal das ich einen zuschuss erhalte und der war immer steuerfrei.

Habe mir nun mal den letzten Arbeitsvertrag angsehen und dort war fomuliert "Sie erhalten einen Zuschuss für die Kosten der Zimmermiete in Höhe von maximal xxx euro netto monatlich."

dazu habe ich wie auch jetzt eine bestätig unterschrieben, dass ich an meinem bisherigen Wohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalte und diesen auch im gleichem Umfang am neuen Wohnsitz unterhalte.

Jetzt frage ich  mich wo da der Unterschied sein soll. Auch hier war vom netto die REde und ich habe diesen Betrag nicht auf mein geld aufgestockt bekommen sondern separat als betrag zusätzlich zum gehalt ohne Abgaben erhalten.

Das ich hier schlecht oder sogar dumm verhandelt hätte, kann ich hier nicht sehen. Meine Voraussetzungen sind heute wie damals dieselben, also frage ich mich wieso hier unterschieldich gehandhabt wird.

LittleArrow  15.08.2015, 22:22
@vertigo75

wieso hier unterschieldich gehandhabt wird.

Weil die neue Vereinbarung eindeutig auf brutto und damals auf netto lautete, soweit ich das Deinen Erläuterungen entnehmen kann. Warum sollten Arbeitgeber nicht unterschiedliche Arbeitsverträge schließen dürfen? Du mußt bei solchen Unterschieden ja nicht unterschreiben. Aber wenn schon die Kanzlerin "mehr brutto vom netto" haben will, hast Du auch das Recht ( z. B. den Unterschied kennenzulernen).

Was hilft es, jetzt nachträglich über das derzeitige Verhandlungsergebnis zu lamentieren? Ich verstehe, dass Du unzufrieden bist und Dich darüber ärgerst. Aber ich habe versucht,  Dir in den letzten beiden Textabsätzen Risiken und Auswege aufzuzeigen.