Eigentumswohnung bei doppelter Haushaltsführung
Hallo, jetzt noch einmal konkreter. Ich habe Familie und werde ab April in einer anderen Stadt, 500 km entfernt arbeiten. Dort will ich mir ev. eine kleine Eigentumswohnung kaufen, an den Wochenenden fahre ich nach Hause. Da es sich um Hamburg handelt, steht eine Maklergebühr von ca 6000,00 € an. Sind diese Kosten dann Werbungskosten, so als wenn ich über den Makler eine Mietwohnung suchen würde? So richtig habe ich nirgends Ausführungen gefunden.
3 Antworten
Sieh mal: "
Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhält, kann seine Aufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Doppelte Haushaltsführung heißt das im Fachjargon. Das Finanzamt berücksichtigt dabei die Kosten der Zweitwohnung, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen (innerhalb der ersten drei Monate) und Umzugskosten. Ihre Mehraufwendungen können Sie als Werbungskosten abziehen, soweit Ihr Arbeitgeber sie Ihnen nicht steuerfrei erstattet hat.
Die gesetzliche Regelung können Sie in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes nachlesen. "
wenn Du die Wohnung kaufst, ist die Maklerprovision nicht sofort abzugsfähig, sondern im Rahmen der Abschreibung.
die Wohnung wird, wie bei einer Vermietung, jedes Jahr abgeschrieben.
Abziehbare Werbungskosten
Die Kosten für die Unterkunft gibt´s folgende Konstellationen:
a) Kosten für eine Mietwohnung: Neben der Miete und den Betriebskosten gehören hierzu auch die Stellplatzmiete, Reinigungskosten, Rundfunkbeiträge, Zweitwohnungssteuer sowie Kosten der Gartennutzung.
b) Kosten für Übernachtungen in einem Hotel oder in einer Pension: Hier sind nur die reinen Übernachtungskosten absetzbar. Kosten für das Frühstück werden heraus gerechnet. Falls diese Aufwendungen nicht separat ausgewiesen sind, ist eine pauschale Kürzung um 4,80 € vorzunehmen.
c) Kosten für eine Eigentumswohnung: Hierunter fallen die Gebäudeabschreibung (linearer Satz mit 2 % jährlich), Finanzierungskosten (z. B. Disagio und Schuldzinsen), Renovierungskosten sowie Zweitwohnungssteuer.
http://www.doppelte-haushaltsfuehrung.de/steuer.php/aid/167
"steht eine Maklergebühr von ca 6000,00 € an. Sind diese Kosten dann Werbungskosten" -
War das die Frage oder irre ich mich?