Rechnung mit abweichender Lieferadresse steuerlich geltend machen?

1 Antwort

Von Experte wfwbinder bestätigt

Ja kannst ansetzen, wenn das Finanzamt nachfragt, dann sagst du eben, dass du es lieber an den Sohn liefern lassen hast, da du nicht zu Hause warst. Lassen sie das nicht anerkennen, dann wird das halt rausgelöscht


wfwbinder  20.01.2021, 17:30

Stimmt. DH

EnnoDerDritte  20.01.2021, 17:56
@wfwbinder

Warum soll das nicht anerkannt werden? Die Formerfordernisse betreffen doch den Rechnungsempfänger und nicht dessen Boten. Hier ist doch alles richtig gemacht worden.

Marco74 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 23:22
@wfwbinder

Erstmal vielen Dank für die Rückinfo. Gibt man mit Abgabe der Rechnungen einen Kommentar zu der abweichenden Lieferadresse ab, oder ist das irrelevant da bedeutungslos? So wie ich die Kommentare vernehme ist es nicht notwendig. Danke nochmal!

wfwbinder  21.01.2021, 08:38
@Marco74

Höchstwahrscheinlich wird nie ein Finanzbeamter die Rechnung zu sehen bekommen. Die wird verarbeitet in der Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung. Nur die wird eingereicht und nur bei Unstimmigkeiten gibt es eine Rückfrage und nur in Ausnahmefällen wird gebeten die Belege einzureichen.

Also Rechnungen werden nicht abgegeben.