Rechnung mit abweichender Lieferadresse steuerlich geltend machen?
Hallo,
ich habe ein nebenberufliches Gewerbe in Bayern angemeldet, mein Sohn ein ähnliches in Sachsen. Da ich die nächsten Monate noch auswärts tätig bin, mein Sohn aber direkt an den Start gehen möchte, habe ich Werkzeug bestellt (ich leihe ihm einen Teil sozusagen solange ich noch nicht produktiv bin) und aufgrund der Zeit direkt an ihn senden lassen. Lieferadresse er, Rechnungsadresse ich. Kann ich das steuerlich geltend machen oder habe ich einen Fehler gemacht?
Danke für die fundierte Antwort.
1 Antwort
Ja kannst ansetzen, wenn das Finanzamt nachfragt, dann sagst du eben, dass du es lieber an den Sohn liefern lassen hast, da du nicht zu Hause warst. Lassen sie das nicht anerkennen, dann wird das halt rausgelöscht
Warum soll das nicht anerkannt werden? Die Formerfordernisse betreffen doch den Rechnungsempfänger und nicht dessen Boten. Hier ist doch alles richtig gemacht worden.
Ja, der Nachsatz von @kat1905 war überflüssig. Es gibt kein Problem.
Erstmal vielen Dank für die Rückinfo. Gibt man mit Abgabe der Rechnungen einen Kommentar zu der abweichenden Lieferadresse ab, oder ist das irrelevant da bedeutungslos? So wie ich die Kommentare vernehme ist es nicht notwendig. Danke nochmal!
Höchstwahrscheinlich wird nie ein Finanzbeamter die Rechnung zu sehen bekommen. Die wird verarbeitet in der Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung. Nur die wird eingereicht und nur bei Unstimmigkeiten gibt es eine Rückfrage und nur in Ausnahmefällen wird gebeten die Belege einzureichen.
Also Rechnungen werden nicht abgegeben.
Stimmt. DH