Eine blöde Sache, die Spülmaschine in meiner Mietwohnung hat den Geist aufgegeben... Kühlschrank und Herd/Backofen funktionieren auch nicht mehr einwandfrei, die Küche ist schon ziemlich alt - dies war bereits bei meinem Einzug vor zwei Jahren der Fall. Damals fragte ich meinen Vermieter, was passiert, wenn etwas in der Küche kaputt ginge. Er sagte, Reparaturen seien in dem Fall meine Aufgabe und schrieb in den Mietvertrag: "Für Reparaturen der Einbauküche ist die Mieterin selbst verantwortlich, bei Ausfall ist für gleichwertigen Ersatz zu sorgen."
Ich habe trotz meiner Zweifel unterschrieben, was mich im Nachhinein wirklich ärgert, das war ganz schön naiv. Naja. Nun meine Frage: durch meine Unterschrift wird dies rechtskräftig, oder? Das heißt, ich bin wirklich verpflichtet, für Ersatz zu sorgen - oder komme ich aus der Sache noch irgendwie raus?
Für Hilfe diesbezüglich bin ich wirklich dankbar.