Datum stimmt nicht beim Maklervertrag?

4 Antworten

Genau das sind die Trixereinen die unseriöse Makler machen. Der hat jetzt jahrelang Zeit. Durch die Unterschrift habt Ihr ja dieses Vordatieren des Vertrags hingenommen. Das ist das Problem. Verboten ist das nicht. Die Frage steht im Raum wie man einen Vertrag kündigt, der noch nicht in Kraft ist. Der Makler hat sich davon versprochen, die Kündigung hinaus zu zögern. Wenn Sie jetzt kündigen, wird der die Kündigung für unwirksam ansehen, da der Vertrag ja noch nicht in Kraft ist. Er wurde ja vordatiert. Außerdem muss man sich fragen, was er den noch für Trixereien auf Lager hat, die noch kommen.


Privatier59  13.12.2016, 15:45

Wie damals in den Ardennen: Hinter jedem Busch steht der Feind!

Ich habe zwar nicht die geringste Absicht, die Maklerzunft in Schutz nehmen zu wollen, aber selbst der bösartigste Vertreter dieser Gruppe käme nicht auf die Idee, einen Vertrag um 1 Jahr vorzudatieren. Er müßte sich dann nämlich fragen lassen, wieso er schon 12 Monate davor das Objekt angeboten hatte. Das aber ist unschwer nachweisbar durch Vorlage der entsprechenden Annoncen. Hier hat ganz einfach jemand nur schlampig gearbeitet.

Da bedarf es keines Aktenzeichens, der Blick ins Gesetz alleine reicht:

https://dejure.org/gesetze/BGB/133.html

Der wirkliche Wille der Parteien ist zu erforschen und ein Irrtum bei der Angabe des Datums daher ohne jede Bedeutung.

Im übrigen frage ich mich, weshalb Ihr so viel Wert auf eine "Kündigung" des Maklervertrags legt. Gibt es in dem Vertrag Klauseln die Euch dazu bewegen? Ansonsten kann es einem doch egal sein.


Gretel21 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 10:18

Durch Gespräche haben wir das Gefühl das kein großes Interesse besteht die Wohnung schnell zu verkaufen. Ich muss dazu sagen die Wohnung ist generell nicht schwer verkäuflich.Das würde hier auch den Rahmen sprengen. 

Natütürlich am besten sofort mit Einschreiben/Rückschein kündigen, um den Zugang nachweisen zu können. Allein Aufgrud des heutigen Datums ist ersichtlich, das keine Rechtsgrundlage besteht !

Hallo, hat der Makler eine Ausschließlichkeit von Euch bekommen ? Sonst besteht ja kein Grund für Euch, zu kündigen.

Dass das Abschlussdatum falsch ist, liegt auf der Hand, aber daher ist der Vertrag nicht unwirksam.

Viel Glück

Barmer