Hallo nochmal,
natürlich verrechnen die beiden auszahlenden Stellen die Beträge miteinander und zahlen dann in der Regel volle Rente und reduziertes Beamengehalt aus ..
Hallo nochmal,
natürlich verrechnen die beiden auszahlenden Stellen die Beträge miteinander und zahlen dann in der Regel volle Rente und reduziertes Beamengehalt aus ..
Das wird leider verrechnet, ist bei mir nämlich der Fall. Ich war berufstätig und habe Sozial - Versicherungsansprüche erworben. Dann wurde ich durch eine Impfschädigung berufsunfähig und verbeamtet.
Die Beamtenpension und die Frührente werden nun miteinander verrechnet und dann von zwei verschiedenen Stellen ausgezahlt ( Versorgungsamt und Rentenstelle ) !
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Jeder Vermieter wird sich über so einen Mieter freuen und niemand wird so ein Angebot ablehnen !! Was Sichereres für den Vermieter gibt es ja nicht.
Natütürlich am besten sofort mit Einschreiben/Rückschein kündigen, um den Zugang nachweisen zu können. Allein Aufgrud des heutigen Datums ist ersichtlich, das keine Rechtsgrundlage besteht !