Hallo nochmal,

natürlich verrechnen die beiden auszahlenden Stellen die Beträge miteinander und zahlen dann in der Regel volle Rente und reduziertes Beamengehalt aus ..

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Das wird leider verrechnet, ist bei mir nämlich der Fall. Ich war berufstätig und habe Sozial - Versicherungsansprüche erworben. Dann wurde ich durch eine Impfschädigung berufsunfähig und verbeamtet.

Die Beamtenpension und die Frührente werden nun miteinander verrechnet und dann von zwei verschiedenen Stellen ausgezahlt ( Versorgungsamt und Rentenstelle ) !

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

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Jeder Vermieter wird sich über so einen Mieter freuen und niemand wird so ein Angebot ablehnen !! Was Sichereres für den Vermieter gibt es ja nicht.

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Natütürlich am besten sofort mit Einschreiben/Rückschein kündigen, um den Zugang nachweisen zu können. Allein Aufgrud des heutigen Datums ist ersichtlich, das keine Rechtsgrundlage besteht !

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