Antwort
Dieses Konzept kommt von einer Bausparkasse.
Wir sind laut vertrag nicht beide als Darlehensnehmer dargestellt. Ich stehe als Darlehensnehmer und meine Partnerin als Gesamtschuldner im Vertrag.
Ist das üblich?
Habe ich so mehr Rechte und/oder Pflichten?
Was passiert, wenn ich als Darlehensnehmer sterbe (wir sind zurzeit unverheiratet / Erbfall)?