Souterrain-Wohnung mit 2.1 Meter Höhe vermieten?
Hallo Ihr Lieben,
wie vermiete ich eine Suterrain-Wohnung (eine Wohnung im Keller) mit 2,1 Meter Höhe?
Die Frau, die die Wohnung gerne mieten möchte, hat 700 € bis 800 € Einkommen, mtl. netto und bekommt einen Zuschuss vom Amt.
Hier auf der Webseite habe ich gelesen, dass eine solche Wohnung nur als Nutzfläche (nicht als Wohnfläche) vermietbar ist. Das heißt, man darf keine Nebenkosten abrechnen. Nur Kaltmiete.
Wird jemand vom Amt kommen und die Unterkunft prüfen?
Schreibt bitte Eure Erfahrungen!
Vielen Dank schon mal!
Irena
3 Antworten
Ersten ist die Raumhöhe eindeutig zu gering, desweiteren dürften wohl kaum die nötigen Wärmedämmungsvorschriften eingehalten sein .... usw.
https://wohnglueck.de/artikel/keller-als-wohnraum-nutzen-12363
Für "Aufenthaltsräume in Wohngebäuden" ist generell eine Deckenhöhe von 2,30 Meter vorgeschrieben, im Kellergeschoss 2,20 Meter.
Ansonsten Stichwort : Nutzungsänderung.
Fazit .... diese Räumlichkeiten dürfen nicht zu Wohnzwecken vermietet werden.
Nach dieser Logik dürfte man Ladenlokale nur ohne Heiz- und Nebenkosten vermieten.
Kann also irgendwie nicht stimmen. Wo hast Du das denn gelesen?
Glaube eher, dass das "Amt" für eine solche Bleibe überhaupt nichts bezahlt und darüber hinaus das Bauordnungsamt informieren wird. Wenn das Souterrain nicht als Wohnraum genehmigt ist gibt es dann Ärger.
Und ja: Ab und zu wird geprüft.
Ich glaube auch dass du da nur gewerblich als Lager vermieten kannst. Die Hausverwaltung könnte klagen wenn Jemand drinnen wohnt.