Souterrain-Wohnung mit 2.1 Meter Höhe vermieten?

3 Antworten

Ersten ist die Raumhöhe eindeutig zu gering, desweiteren dürften wohl kaum die nötigen Wärmedämmungsvorschriften eingehalten sein .... usw.

https://wohnglueck.de/artikel/keller-als-wohnraum-nutzen-12363

Für "Aufenthaltsräume in Wohngebäuden" ist generell eine Deckenhöhe von 2,30 Meter vorgeschrieben, im Kellergeschoss 2,20 Meter.

Ansonsten Stichwort : Nutzungsänderung.

Fazit .... diese Räumlichkeiten dürfen nicht zu Wohnzwecken vermietet werden.

Nach dieser Logik dürfte man Ladenlokale nur ohne Heiz- und Nebenkosten vermieten.

Kann also irgendwie nicht stimmen. Wo hast Du das denn gelesen?

Glaube eher, dass das "Amt" für eine solche Bleibe überhaupt nichts bezahlt und darüber hinaus das Bauordnungsamt informieren wird. Wenn das Souterrain nicht als Wohnraum genehmigt ist gibt es dann Ärger.

Und ja: Ab und zu wird geprüft.

Ich glaube auch dass du da nur gewerblich als Lager vermieten kannst. Die Hausverwaltung könnte klagen wenn Jemand drinnen wohnt.