Darf der Vermieter die Türe zum Gas und Wasserzähler abschließen? Einen Hausmeister der in den Häusern ( 3 Blöcke ) wohnt gibt es nicht?
3 Antworten
Es gibt keine einfache Antwort auf diese Frage, denn sie hängt wahrscheinlich von dem jeweiligen Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ab. In manchen Fällen behält sich der Vermieter das Recht vor, zu Reparatur- oder Wartungszwecken auf die Stromzähler zuzugreifen, während in anderen Fällen dem Mieter der ausschließliche Zugang zu diesen Zählern gewährt wird. Letztendlich kommt es auf das gegenseitige Verständnis und die Kommunikation zwischen beiden Parteien an.
Wenn der Hausmeister vor Ort wohnt, ist es möglich, dass er oder sie einen Schlüssel für den Zählerraum erhält, damit er oder sie bei Bedarf Zugang zu den Zählern hat. Wenn der Hausmeister jedoch nicht vor Ort wohnt, hat wahrscheinlich nur der Vermieter Zugang zu den Zählern.
Falsch. Ein Mietvertrag hat damit nicht das geringste zu tun. Dort finden sich auch keine entsprechende Positionen.
Ja, darf er.
Aber in mehr als 90% aller Mehrfamilienhäuser sind die Gas-, Wasser- und Stromzähler für alle Mieter zugänglich. Incl. dem Gasabsperrhahn.
Auch gibt's in vielen MFH einen Mieter, der einen Schlüssel hat.
Wenn ich in einem MFH wohnen würde und Gasgeruch wahrnehmen würde, dann würde ich garantiert nicht in den Keller laufen um das Gas abzustellen, sondern auf dem direkten Weg nach draußen und dann weit weg. Und erst dann die Feuerwehr verständigen.
Ja darf er , aber wenn du deinen Zählerstand ablesen möchtest , muss er dir den Zugang verschaffen oder den Schlüssel geben .
Sorry , das weiß ich leider nicht . Im Notfall würde ich die Feuerwehr anrufen . Die brechen dann die Tür auf .
Möchtest Du denn, dass jeder beliebige Nachbar den Hauptsperrhahn zudrehen kann? Ich würde mir das jedenfalls nicht wünschen.
Nachbar A findet vielleicht, dass man um 22 Uhr die Heizung abstellen sollte, Nachbar B will aber auch ab 22 h mindestens 18 Grad haben.
es geht nicht ums Ablesen sondern um das abdrehen des Hauptsperrhahns von Gas und Wasser bei Notfällen