Wenn du die Erträge bei einem ausländischen Broker erwirtschaftest, dann bringt es nichts, wenn du hierfür deiner deutschen Bank einen Freistellungsauftrag gibst. Denn die "Quelle" ist die ausländische Bank und die führt eh keine Abgeltungsteuer an den deutschen Fiskus ab. Ein Freistellungsauftrag wirkt nur für die Erträge, die du bei deiner deutschen Bank generierst.
Du musst also deine Erträge, die du im Ausland erzielst, in deiner deutschen Steuererklärung angeben - natürlich zusammen mit den "deutschen" Erträgen.