Darf man im gemeinschaftsgarten Stühle, Tische, liegen einfach stehen lassen?
Die Mieterin im Haus lässt ihr zeug( Tisch, 4 Stühle, 2 Liegen) einfach auf dem Rasen im gemeinschaftsgarten steht. Per Hausordnung heißt es dass das abstellen von Gegenständen im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums verboten ist.
wie geht man da vor?
bei der Versammlung ansprechen?
diese Mieterin führt sich wie Eigentümer auf und meint sie hat recht drauf.
6 Antworten
wie geht man da vor?
Man bittet den Eigentümer / Vermieter der besagten Wohnung auf seine Mieterin einzuwirken, damit sich diese an die gemeinsame ! Hausordnung, welche von der WEG ! beschlossen wurde, hält.
Stellt sich zusätzlich die Frage, ob besagter Mieterin überhaupt vertraglich eine Gartennutzung zugebilligt wurde.
Bei meinem neuen Stück aus der Tischlerei in Eisenberg Pfalz würde ich mich nicht trauen. https://www.eckel-einrichtungen.de/de/tischler-eisenberg/
..... " Per Hausordnung heißt es dass das abstellen von Gegenständen im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums verboten ist ....."
Zuwiderhandlungen auf Dauer, sollten dem Vermieter schriftl. mitgeteilt werden, damit er eine Lösung im Interesse aller Mieter finden kann.
Auf der o.g. Mieter Versammlung könnte ein Ergebnis dazu, für alle Mieter dann verbindlich mitgeteilt worden ‼️
Stattdessen etwarte ich die wievielte hetzerei gegen die bösen nur mieter.
Kenne ich, genau wie gerade bei mir.
Belagert den ganzen Garten, nicht nur ihren Anteil, führt sich auf als sei alles ihr Eigentum, hetzt die anderen auf, lässt die anderen arbeiten, macht selber nichts, hält sich nicht an den Mietvertrag, stellt ihren Kram im Treppenhaus und auf dem ganzen Grundstück ab.
Ob Mieter oder Eigentümer ist vollkommen einerlei. Im Zweifel wird der Mieter durch das Mietrecht besser geschützt als der Eigentümer durch das WEG.
Nur ist das erst einmal einerlei. Es gilt die Hausordnung und die gilt für alle gleich.
Tisch, vier Stühle, zwei Liegen ist etwas viel für einen und trotzdem kommt es mir irgendwie so vor, als ob so was häufiger in einem Gemeinschaftsgarten steht. Ich denke, dass es etwas der Hausgemeinschaft förderliches hat, wenn man sich dort trifft und vielleicht auch sonst köchelnde Probleme beim Bier bespricht. Störst nur du oder stören sich auch die anderen Bewohner daran, dass und wie der Gemeinschaftgarten genützt wird? Man hat da ja oft etwas unterschiedliche Vorstellungen.
Wenn du es bei der Eigentümerversammlung zum Thema machst, wird das, was dabei raus kommt, genau davon abhängen. Eine Hausordnung ist schnell geändert und wenn von fünf Parteien drei dagegen sind, dass die Sachen weg müssen, werden deren Vermieter auch nicht dagegen sagen.
Es ist eine WEG und ich haben den Verdacht, dass die Fragerin meint, dass es einen Unterschied zwischen Mietern und Eigentümern gibt. Oder wie verstehst du den Satz "diese Mieterin führt sich wie Eigentümer auf und meint sie hat recht drauf."
Ich fürchte, die Fragerin denkt, sie hätte als Eigentümerin andere Rechte als Mieter. Wäre interessant, wie sie auf die Idee kommt.