Zelten in Gemeinschaftsgarten?
Bin Wohnungseigentümerin in Mehrparteienhaus. Hinterm Haus gibt es ein Gemeinschaftsgrundstück, deklariert als "Spielwiese". Es gibt keine Kinder im Haus.
War gezwungen, mangels Alternativen (außer illeg. Zelten im Wald, weit weg von Duschen, Arbeitsplatz usw.) dort ein Zelt aufzuschlagen und zu nächtigen. Grund: Unity Media hat strahlende Gerätschaften im Haus und in meiner Wohnungswand eingebracht, damit meine Nachbarn WLAN haben können (einen nicht dimmbaren Router, der auch noch als Hotspot fungiert) obwohl dem Techniker bekannt war, dass ich völlig strahlenintolerant bin und deswegen bereits sowohl verrentet als auch schwerbehindert bin, und meine einzigen Alternativen Obdachlosigkeit oder Schwerstverletzung oder Schlimmeres sein würde, wenn die Geräte angeklemmt werden.
Er hat es trotzdem eingebaut.
Also musste ich mit meinen Nachbarn reden, um eine nachbarschaftsfreundliche Lösung zu finden.
Der Hausverwalter mischte sich ein, untersagte mir die "Belästigung" meiner Nachbarn. Nun musste ich also auch den noch informieren, was etliche Tage dauerte. Ich konnte in meiner Wohnung ja nicht mehr schlafen, arbeiten, oder mich sonst wie aufhalten und bei Bekannten auch nicht, und Hotels haben auch WLAN/Gäste mit Smartphones.
Nach etlichen Tagen Schmerzen, Siechtum und körperlichen Ausfällen, schon allein weil ich nicht mehr schlafen oder mich irgendwo regenerieren konnte, blieb mir nur, ein Zelt auszuschlagen, bis die Sache mit Verwalter und Nachbarn geklärt wäre.
Jetzt will der Verwalter mir Kosten für Rechtsberatung in Rechnung stellen wegen gesetzeswidrigen Campens. Muss ich zahlen?
- Hat er mich dazu erst veranlasst mit seiner Einmischung.
- Gegen welche Gesetze verstößt das?
- Das Grundstück ist Gemeinschaftseigentum und zu einer Erwachsenen-Spielwiese gehören ja wohl auch Grillen, Pool, Lesen auf der Sonnenliege oder - in meinem Fall- auch mal ein Zelt auf meinem qm-Anteil, oder?
- Stellt es nicht Enteignung dar, wenn ein Rasen als Spielwiese deklariert wird, wo es keine Kinder gibt, und er anders nicht genutzt werden darf? Muss "Spielwiese" dann nicht weiter ausgelegt werden, für Erwachsene passend?
- Was mache ich mit Unity Media und deren vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung? Und auf Dauer auch schwerer KV, so jedenfalls würde ich Demenz - Folge der Verstrahlung bei denen, die die Anlage zu Demenz in der Familie haben - bezeichnen. Todesfolge ist bei schwerst elektrosensitiven Menschen auch zu erwarten, wenn sie in einer verstrahlten Wohnung bleiben.
- Und die Handies der Nachbarn, nachts 50 cm von meiner Wand. Und kein Zimmer zum Ausweichen. Kann man die Verantwortung für die Abschirmung von Wohnung, Kabelschächten, Handies usw. nicht dahin zurückschieben, wo sie hingehört? Zu den Verursachern? Meine Wohnung ist nicht abschirmbar und meine Rente lässt keine (2x2m) Abschirmbaldachine zu, Käfighaltung ist gegen Menschenwürde. Was ist mit Unverletzbarkeit der Wohnung, Recht auf Leben und Gesundheit ?
3 Antworten
Mir ist bekannt, dass es Menschen gibt, die auf Strahlungen dieser Art sehr empfindlich reagieren mit einher gehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Das ist durchaus ein Problem. Aber dennoch hat der Nachbar andererseits das Recht, entsprechende Geräte in seiner Wohnung zu installieren. Das kann man ihm mit keinem Gesetz in diesem Land verbieten.
In diesem Interessenskonflikt zwischen dir und deinem Nachbarn befürchte ich, dass du weiter hinten anstehen wirst. Aus diesem Grund bleibt dir leider kaum eine andere Wahl, also dir anderswo eine Wohnung zu suchen. Oder vielleicht kannst du eine Abschirmung innerhalb deiner Wohnung installieren, sofern das möglich ist und dir auch hilft.
Der Gemeinschaftsgarten ist natürlich nicht nur für Kinder gedacht, auch wenn es als Spielweise deklariert ist. Es ist dort allen Bewohnern erlaubt, Freitzeitaktivitäten nachzugehen, beispielsweise sich zu sonnen, grillen, sich treffen, Spiele und der Gleichen. Aber der Garten ist nicht als Ersatz für eine Wohnung vorgesehen, um dort dauerhaft zu schlafen. Das ist nicht die vorgesehene Nutzung eines Gemeinschaftsgartens und das kann von der Eigentümergemeinschaft untersagt werden.
Ganz allgemein gesagt darf ein Verwalter Kosten für einen Rechtbeistand ersetzt verlangen, denn solche Kosten sind im Honorar des Hausverwalters nicht einkalkuliert.
Man könnte jedoch darüber nachdenken, ob diese Rechtsberatung denn wirklich erforderlich war. Das kann ich aus deinen Informationen nicht wissen. Ich meine, was hat denn der Anwalt letztendlich gemacht. Wenn es ausschließlich um die Nutzung des Gartens als Schlafstätte ging, dann habe ich Zweifel, das das gerechtfertigt ist. Denn es sollte zu den Grundkenntnissen eines Verwalters gehören, für welche Nutzungszwecke Gemeinschaftseigentum vorgesehen ist.
oje, hier gibt es wohl mehrere Baustellen zu beräumen.... 🙈 für umfangreiche Klärung ist ein Finanzforum ungeeignet.
Den Mieterbund oder einen Anwalt für Mietrecht einzuschalten, wäre hier eher angebracht.
Ich hätte zu der ausgewiesenen " Spielwiese " auf dem Geneinschaftsplatz nur eine Meinung, mehr auch nicht.
Eine Spielwiese ist definitiv kein Campingplatz !
Eine Spielwiese ist vornehmlich zum Spielen für die Kinder, z.B. auch Kinder der gelegentlichen Besucher, wenn im Haus selbst keine wohnen und sollte auch so nutzbar sein.
Während Spielwiesenpflege, Grillen oder andere Freizeitaktivitäten auf dem ausgewiesenen Grundstück mietvertraglich geregelt sein sollten.
@ Aivas-
Vielen Dank!
Das Zelt stand nur vorübergehend im Garten, bis eine Klärung mit den Nachbarn stattgefunden hatte und sie sich beim Strahlen des Nachts und im unmittelbar an mein Appartement angrenzenden Schlafzimmer zurücknahmen. Jetzt geht es. Von dauerhaft ist hier also keine Rede. Macht das einen Unterschied?
Grund für den Aufbau des Zeltes war, dass sich der Hausverwalter in meine Unterhaltung mit den Nachbarn eingemischt hat und mir die "Belästigung" der Hausbewohner verboten hat. (Ja, er ist ein Zeitgenosse, dessenthalben hier schon Eigentümer ihre Wohnungen abgestoßen haben...) Um weiteren Repressalien zu begegnen musste ich mich also zunächst mit ihm auseinandersetzen. Ohne Wohnung und Aufenthaltsort eine schwierige Angelegenheit, die eine Woche extra gedauert hat, in der ich mich nicht mit meinen Nachbarn verständigen konnte.
Ich hatte definitiv keine Wahl, als mit den Nachbarn zu reden und so lange musste ich ja auch wo schlafen, nachdem ich das schon fast 1 Woche gar nicht gekonnt habe. Das allein gibt schon richtige Ausfallerscheinungen...
Ich sehe hier, dass der Zweck die Mittel heiligt, schließlich ging es hier um das blanke Überleben. Sonst darf ich auch bei niemandem, wo nötig, einen Luftröhrenschnitt oder CPR (Wiederbelebungsmaßnahmen) vornehmen, wenn ich Gefahr laufen muss, dass man mich deshalb verklagt... Oder?
Leider habe ich in den letzten 20 Jahren mehrere hunderte Wohnungen besichtigt und keine geeignete gefunden, sei es, dass die Wohnung von außen verstrahlt wurde oder sei es, dass ich sie nicht einschätzen konnte, weil 25 andere Interessenten alle ihre Handies dabei und an hatten. Diese Wohnung ist seit 2000 wirklich mein einziges Refugium gewesen, abgesehen von 5 Jahren in Dschungel und Pampa...
@gaenseliesel
ja, hier kommt vieles zusammen. ich plädiere auf notwehr. :)
@correct
Ich musste Anfang 2006 wegen meiner täglichen gesundheitlichen Ausfälle bei der Amtärztin antreten. Sie hat mich wegen der Unverträglichkeit der Strahlung und elektromagnetischer Felder zunächst auf Teilzeit gesetzt (was offenbar bereits über eine recht hohe Schiene gelaufen sein muss, wie ich damals erfahren habe) und gleichzeitig meine Verrentung eingeleitet. Das ging übers Bundesinnenministerium. Kaum hatte ich die Untersuchungen und Tests hinter mir, verkündete die WHO plötzlich (Anfang März 2006), dass sie Elektrohypersensibilität (EHS) anerkenne. Sie leugnete jedoch weiterhin den Zusammenhang zwischen strahlenden Geräten und den auftretenden Symptomen. Jetzt kann der Nachweis ja nur unter Einfluss der Strahlung geführt werden, wie es bei mir der Fall war. Auf meine diesbezügliche Frage an die WHO, ob sie den Zusammenhang zwischen Strahlung und Symptomatik zugeben würde, wenn sie wüsste, dass die Symptomatik/ der Zusammenhang im Doppelblindverfahren (weder Patient noch untersuchender Arzt wissen, dass oder ob ein Gerät eingeschaltet ist) festgestellt worden ist, habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Mach Dir selbst Deinen Reim darauf... Wenn ich sehe, wie in den Medien gelogen wird (kann jeder selbst überprüfen, der sich an die in den Zeitungen beschriebenen Unis, die Studien, die angeblich die Harmlosigkeit von Handystrahlung belegen sollen, durchgeführt haben, wendet, und mit den dortigen Wissenschaftlern persönlich redet) und wie viele Studien, Ärzte und Wissenschaftler es weltweit gibt, die die schädlichen Auswirkungen von Strahlen insgesamt - und bei hierfür sensitiven /allergischen Menschen insbesondere,- belegen, hinkt die WHO jedenfalls gewaltig hinterher. Dass immer mehr und jüngere Menschen dauerhaft krank oder dement werden, kann den Teilen der WHO, die in den Pharmaunternehmen in der Chefetage sitzen, nur recht sein. Nichtsdestotrotz soll sie nun neuesten Meldungen zufolge die Untersuchungen zur Strahlenschädlichkeit wieder aufnehmen.
Bleibt, wenn Du meine Antwort durchgelesen hast, noch die Frage: muss ich dafür zahlen, wenn er sich Rechtsbeistand holt in dieser ganzen Farce? Was ich noch sehr bezweifle, ehrlich gesagt...