Kindergeld Ruckzahlen. Gefängnis?
Hallo liebe helfende,
Ich ich bin derzeit 18 Jahre alt und habe im November 2017 meine Ausbildung abgebrochen. Nun haben wir den 27. 07.2018
Ich habe nicht gewusst was wie eine dumme Ausrede klingt dass ich mich arbeits bzw Ausbildungssuchend melden muss weil ich schon wusste dass ich am 01.08 eine neue Ausbildung beginnen werde.
In der Zeit ist dementsprechend weiterhin Kindergeld überwiesen worden.
Nun nun saß ich gestern mit Freunden an einem Tisch wo ein Freund auch die Ausbildung abgebrochen hat und meinte er müsste sich umgehend melden wo ich dann erstmal geschockt in Stille versunken bin.
Er er sagte das könne zu einer großen Strafe bis hin zum Gefängnis führen und man soll alles zurückzahlen da man keinen Anspruch mehr auf Kinder Geld erheben kann.
Ich ich habe ein bisschen im Internet nachgeforscht und verstehe auch komplett dass ich das Geld zurückzahlen muss was natürlich verständlich ist und ich auch auf jeden Fall tun werde da es mein Fehler ist
Nun nun stellt sich mir noch die Frage ob es wirklich strafrechtliche Folgen haben kann bis hin zur Freiheitsstrafe da ich seit dem Abend schlaflos im Bett liege und es so schnell wie möglich klären möchte wenn ich wieder in meinem Ort bin.
Ich möchte nicht wegen der Jugendlichen Dummheit lebenslange Konsequenzen auf mich nehmen und mein Leben in den Griff bekommen
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
4 Antworten
Hi, bis zum 18.Geb. wird das Kindergeld ohne Wenn und Aber gezahlt. Ab 18 müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Unter anderem:
Kindergeld wird auch in Wartezeit auf den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn gezahlt. D.h. wann hast du deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben?
Kindergeld wird auch für ausbildungssuchende Kinder gezahlt. Wie bist du an den Ausbildungsplatz gekommen? Gibt es Nachweise das du ausbildungssuchend warst, Belege (Bewerbungen und Antworten).
Du bzw. deine Eltern, ihr werdet euch kümmern müssen. Vielleicht wird etwas Kindergeld zurück gezahlt werden müssen. Aber sicherlich nicht für den gesamten Zeitraum.
Die Familienkasse hat das Kindergeld für den bestimmten Zeitraum der (ersten) Ausbildung gewährt. Du kannst sicher sein, das nach dem Ablauf des Zeitraumes nach Nachweisen gefragt wird. Besser ihr stellt zum jetzigen Zeitpunkt alles richtig.
Strafen wird es erstmal nicht geben, eine Überzahlung muss zurück gezahlt werden.
Kindergeld wird auch in 2. oder 3. usw. Ausbildungen gezahlt, aber nicht für einen größeren Zeitraum rückwirkend (jetzt, meine ich, nur noch 6 Monate) also man sollte sich zeitnah kümmern.
Hallo !
Nein ins Gefängnis mußt du nicht. Gut du hast etwas lange gewartet. 4 Monate hast du trotzdem Anspruch auf Kindergeld als Überbrückung zwischen 2 Lehrstellen.
Hast du als du die 1. Ausbildung abgebrochen hast schon gewußt das du ab 01.08. eine neue beginnst?
Liebe Grüße
Ich wusste also zu dem Zeitpunkt dass ich eine neue habe und wo sie sein wird
Ich schrieb in der Zeit keine Bewerbungen, da ich schon wusste wo ich meine Ausbildung beginnen werde. Es ist in der Firma von meinem stief Vater sodass es nicht mal einer Bewerbung benötigte.
Also dann lass Dir das schriftlich bestätigen vom Stief-Vater mit Datum vom November Dezember 2017. Das Schriftstück mitnehmen zur Kindergeldkasse und gut ist.
Hi,
bis zum 18 Lebensjahr bekommst du Kindergeld ohne Probleme. Bei der ersten Ausbildung wird es auch bezahlt bis du 25 Jahre alt bist. Falls du abbrichst dann bekommst du bei der zweiten Ausbildung kein Kindergeld mehr.
LG Janko
Zudem zudem ist noch erwähnen dass ich zu dem Zeitpunkt schon wusste wo ich meine Ausbildung habe und dass ich sie zu 100% machen werde
Hallo,
wenn du umgehend reagierst, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch einiges zu retten.
Melde dich zügig, am besten noch diese Woche bei der Familienkasse mit den Nachweisen zum geplanten Ausbildungsbeginn.
Auch alle evtl. Bewerbungsemühungen ( Schriftverkehr) ab Nov.17, bei denen du Absagen erhalten hast, sind für den Kindergeldanspruch unschädlich.
Dankeschön für die antwort ich werde probieren es umgehend zu klären
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?