Kindergeld Ruckzahlen. Gefängnis?

4 Antworten

Hi, bis zum 18.Geb. wird das Kindergeld ohne Wenn und Aber gezahlt. Ab 18 müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Unter anderem:

Kindergeld wird auch in Wartezeit auf den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn gezahlt. D.h. wann hast du deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben?

Kindergeld wird auch für ausbildungssuchende Kinder gezahlt. Wie bist du an den Ausbildungsplatz gekommen? Gibt es Nachweise das du ausbildungssuchend warst, Belege (Bewerbungen und Antworten).

Du bzw. deine Eltern, ihr werdet euch kümmern müssen. Vielleicht wird etwas Kindergeld zurück gezahlt werden müssen. Aber sicherlich nicht für den gesamten Zeitraum.

Die Familienkasse hat das Kindergeld für den bestimmten Zeitraum der (ersten) Ausbildung gewährt. Du kannst sicher sein, das nach dem Ablauf des Zeitraumes nach Nachweisen gefragt wird. Besser ihr stellt zum jetzigen Zeitpunkt alles richtig.

Strafen wird es erstmal nicht geben, eine Überzahlung muss zurück gezahlt werden.

Kindergeld wird auch in 2. oder 3. usw. Ausbildungen gezahlt, aber nicht für einen größeren Zeitraum rückwirkend (jetzt, meine ich, nur noch 6 Monate) also man sollte sich zeitnah kümmern.

Hallo !

Nein ins Gefängnis mußt du nicht. Gut du hast etwas lange gewartet. 4 Monate hast du trotzdem Anspruch auf Kindergeld als Überbrückung zwischen 2 Lehrstellen.

Hast du als du die 1. Ausbildung abgebrochen hast schon gewußt das du ab 01.08. eine neue beginnst?

Liebe Grüße


correct  27.06.2018, 10:22

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

EnnoWarMal  27.06.2018, 11:31
@correct
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Ich dachte schon, ich muss ewig warten.

Mistgebaut 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 09:40

Ich wusste also zu dem Zeitpunkt dass ich eine neue habe und wo sie sein wird

Mistgebaut 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 09:37

Ich schrieb in der Zeit keine Bewerbungen, da ich schon wusste wo ich meine Ausbildung beginnen werde. Es ist in der Firma von meinem stief Vater sodass es nicht mal einer Bewerbung benötigte.

hildefeuer  27.06.2018, 11:34
@Mistgebaut

Also dann lass Dir das schriftlich bestätigen vom Stief-Vater mit Datum vom November Dezember 2017. Das Schriftstück mitnehmen zur Kindergeldkasse und gut ist.

Hi,

bis zum 18 Lebensjahr bekommst du Kindergeld ohne Probleme. Bei der ersten Ausbildung wird es auch bezahlt bis du 25 Jahre alt bist. Falls du abbrichst dann bekommst du bei der zweiten Ausbildung kein Kindergeld mehr.

LG Janko

Zudem zudem ist noch erwähnen dass ich zu dem Zeitpunkt schon wusste wo ich meine Ausbildung habe und dass ich sie zu 100% machen werde


Gaenseliesel  27.06.2018, 08:28

Hallo,

wenn du umgehend reagierst, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch einiges zu retten.

Melde dich zügig, am besten noch diese Woche bei der Familienkasse mit den Nachweisen zum geplanten Ausbildungsbeginn.

Auch alle evtl. Bewerbungsemühungen ( Schriftverkehr) ab Nov.17, bei denen du Absagen erhalten hast, sind für den Kindergeldanspruch unschädlich.

Mistgebaut 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 09:38
@Gaenseliesel

Dankeschön für die antwort ich werde probieren es umgehend zu klären