Kann ein Vermieter Kosten für die Anfahrt auf den Mieter umlegen?
Hallo, kann mit jemand mit dieser Frage weiterhelfen? Ich würde gerne wissen ob ein Vermieter die Kosten für die Anfahrt auf den Mieter umlegen darf. Angenommen es ist etwas kaputt in der Wohnung oder der Mieter verlangt aus einem anderem Grund, dass der Vermieter zur Wohnung kommt. Ist es möglich dafür Geld zu verlangen?
3 Antworten
Wohl kaum- wenn es sich um Gartenarbeiten oder Hausmeistertätigkeiten handelt, sicher nicht. Sie schreiben ja das was kaputt war- das zählt für mich zu Hausmeistertätigkeiten, würde ich also ablehnen. Aber es wird sicher auch vom Grund der Anfahrt abhängen, kommt der Vermieter um überfällige Miete einzufordern, sieht es vielleicht anders aus.
IMHO stellt sich die Frage schon deshalb nicht, weil der Mieter schlicht nicht verlangen kann, das der Vermieter ihn aufsucht :-O
Mietvertragliche Angelegenheiten (Nebenkostenabrechnung) wären in seinem oder dem Büro des Hausverwalters zu erörtern und einen Mangel oder notwendige Reparatur kann er ebensogut vom Hausmeister, Verwalter oder direkt von einem Fachbetrieb erledigen lassen :-O
G imager761
Vielleicht, ja oder nein!
Wenn der Mieter für die kaputte Sache schadensersatzpflichtig ist, dann gehört dazu auch die Anfahrt, um den Schaden zu regulieren.
Ist der Grund bezogen auf die übliche Verwaltung des Hauses, dann können Anfahrtkosten nicht als Betriebskostenumlage umgelegt werden, z. B. Besprechung mit Handwerkern von Instandhaltungsarbeiten.
Handelt es sich um die Anfahrt zu einer betriebskostenbezogenen und vertraglich zulässigen Tätigkeit (z. B. Hausmeisterdienste, Dachrinnenreinigung, Gartenpflege), dann käme es auf die ortsübliche Berechnungsform durch einen alternativen Dienstleister an. Letzteres zeigt, dass die Anfahrt von München nach Regensburg sicherlich vom Vermieter nicht rechtmäßig in Rechnung gestellt werden könnte.