Darf ich als Mieter Gartenteich stilllegen wenn ich laut Mietvertrag für Unterhalt zu sorgen habe?
Hallo zusammen,
zu unserer Mietwohnung gehört ein Garten mit Schwimmteich (Abmessungen ca. 3mx2,5mx1,6m).
Für die Reinigung des Wassers im Schwimmteich ist die dauerhafte Nutzung eines Wasserfilters mit Pumpe vonnöten. Daneben wird auch eine UV Lampe dauerhaft betrieben. Insgesamt treibt der dauerhafte Betrieb unseren Stromverbrauch massiv (ca. 108 kWh/Monat, ca. 1.296 kWh/Jahr, Stromkosten im Jahr bei ca. 415 € rein für den Betrieb des Teichs), was wir in der letzten Jahres-Stromabrechnung extrem zu spüren bekommen haben.
Aufgrund dieser hohen Kosten würden wir den Gartenteich gerne stilllegen, sprich Wasser abpumpen, Elektronik ausschalten und Teich abdecken.
Die Frage lautet nun, ob wir das auch dürfen? Die Regelung zum Gartenteich ist im Mietvertrag wie folgt definiert "Der Unterhalt des Teichs obliegt dem Mieter. Die Reparaturen werden von der Eigentümerin übernommen."
Vielen Dank im Vorfeld für die Hilfe.
5 Antworten
"Aufgrund dieser hohen Kosten würden wir den Gartenteich gerne stilllegen, sprich Wasser abpumpen, Elektronik ausschalten und Teich abdecken."
bevor sie etwas unternehmen, was sich nicht mehr ändern liße, ich würde ihnen davon dringend abraten.
Auch sollte ihnen klar sein, das Schäden, die zb durch Frost etcetc entstehen könnten, und sie das dann verantworten müssten.
das alles kann teurer kommen als ihre momentanen Kosten.
Es gibt gute Methoden, die einen elektrischen Verbrauch zumindest stark reduzieren würde.
Wunder wirkt zb ein ausgedienter Zwibel oder Kartoffelsack, der mit Holzkohle gefüllt ist...reinigt das Wasser... hält es klar
mein Schwiegervater hatte so einen Schwimmteich...einen Filter hatte er nur im Sommer... also bei zu wenig sauerstoff im Teich...
ich würde ihnen empfehlen Moderlieschen auszusetzen...das wirkt auch Wunder
sie sollten sich erst erkundigen, bevor sie unüberlegte Handlungen vornehmen...
und ohne den Vermieter zu informieren... würde ich davon Abstand nehmen...
naja mein Schwiegervater hatte eine umgebaute Teichpumpe verwendet... im Winter entfernt... Sache von Minuten...nehmen sie Kontakt zum Vermiter auf... nur der kann ihnen da helfen... und wenn ich auf alles gehört hätten, was irgendwelche Baufirmen gesagt hätten... aber das ist ein anderes Thema...das würde den Rahmen sprengen... nirgendwo wird soviel gelogen wie im Bausektor...
Sofern es keine umwelttechnischen oder bauaufsichtlichen Gründe gegen den Betrieb des Teichs gibt, wirst Du diesen wohl beibehalten müssen. Als Unterhalt zählt nicht die Stilllegung. Es zählen wohl aber die laufenden Kosten für den Betrieb hinzu.
Der Teich hat nach Deinen Angaben ca. 12 m³ Wasser, d.h. wenn dieser am Tag fünf Mal umgewälzt werden soll, wären das 60 m³/Tag, d.h. ca. 2.500 l/h. Solche Pumpen mit UVC Filter benötigen 50-70 W, d.h. Du wärst im Jahr bei einem Dauerbetrieb bei ca. 440-600 kWh, d.h. ca. 175-240 EUR an Stromkosten.
Deine Pumpe scheint eine deutlich höhere Leistung zu haben, d.h. wälzt das Wasser auch häufiger um. Sprich mit einem unabhängigen Teichbauer, was hier empfohlen wird. Ggf. kann auch die Modernisierung der Pumpe für eine Kostensenkung sorgen. Vielleicht gibt es bei guter Lage auch die Option für eine Solarunterstützung.
Vielen Dank für deine Antwort. Da sind gute Tipps dabei. Ich tendiere generell mal dazu mir da mal Auskünfte von anderen Teichbauern einzuholen und das alles mal gegenzuprüfen.
Ganz üble Geschichte , so einen Schwimmteich auf die Mieter abzuwälzen, da auch die
Verkehrssicherungspflicht bei Dir liegt.
Ich selber betreibe auch einen Pool im Sommer , die Kosten sind recht hoch , da auch täglich der PH Wert getestet wird.
Dazu die Stromkosten der Pumpe , das Filtermaterial und die Reinigung, dazu auch der Zeitaufwand.
Du beschreibst einen Schwimmteich , da schwimmt auch allerlei Getier drin rum , so einfach das Wasser abzulassen wird nicht funktionieren.
Wozu ist die UV Lampe ?
Um Enteneier auszubrüten ?
Da Du wahrscheinlich den Schwimmteich nicht nutzt , würde ich auch nicht zahlen wollen.
Hier muss eine Lösung her , nach Absprache vielleicht ein Biotop draus zu bauen , ohne Filter
Da würde ich als Vermieter aber SEHR sparsam gucken, wenn meine Mieter, die meinen Schwimmteich mit Wissen und Wollen und mit im Mietvertrag explizit vereinbarten Kostenübernahme zusammen mit meiner Wohnung gemietet haben, in ein Biotop umwandeln würden...
Nicht, wenn der Teich Bestandteil der gemieteten Wohnung ist.
Wer die Unterhaltungskosten zu tragen hat, tut hier nicht zur Sache.
Danke für deine schnelle Antwort.
Aber die Stilllegung des Teiches zählt nicht als bauliche Veränderung, oder? Somit sollte ich doch als Mieter berechtigt sein diesen auch stillzulegen oder nicht?
Ich bin anderer Meinung, du kannst in deinen Gemieteten Räumlichkeiten machen, was du willst, solange du die Bausubstanz nicht beschädigst bzw. bei Auszug wieder ein Rückbau möglich ist.
Die Frage die sich also stellt ist, ob durch die Stilllegung ein Schaden entstehen kann. Ergo wenn du das Stillegen willst, solltest du dich vorab erkundigen inwiefern sich der Teich reaktivieren oder erneuern lässt, wenn du ausziehst und welche Kosten damit verbunden sind. GGf musst du damit rechnen, den Gesamten Teich ersetzen zu müssen.
Was lernen wir daraus
Miete nie eine Wohnung mit Schwimmteich von Privat Vermietern
Danke für die schnelle Antwort und die Tipps.
Die Kosten für "Reparaturen", sprich die halb-jährliche Wartung des Teichs übernimmt die Vermieterin. Im Rahmen dessen konnten wir mit der Teichbaufirma sprechen und diese meinte ein Betrieb der Pumpe für den Filter ist auch im Winter unerlässlich, da das Wasser bei Minusgraden in den Rohren sonst gefrieren könnte und dann die Rohre aufsprengt. Die Pumpe auszuschalten wäre daher vermutlich rein im Frühjahr/Herbst eine Option.