Darf der Vermieter wegen Mietminderung die Kaution einbehalten?
Meine Eltern sind vor einigen Wochen umgezogen, da die alte Wohnung Schädlingsbefall in allen Räumen hatte. Es waren irgendwelche Käfer, die durch den alten Holzfußboden (Haus Baujahr 1904) in die Wohnung kamen. Übrigens bei (fast) allen Mietern des Hauses. Der Vermieter war nicht bereit, etwas dagegen zu unternehmen, daher haben alle betroffenen Parteien die Miete gemindert. Diese Mietminderung will er nun durch Einbehaltung der Kaution ausgleichen. Soweit ich weiß, ist sowas doch gar nicht zulässig. Oder doch?
2 Antworten
Die Kaution darf er nicht wegen der Mietminderung behalten. Allerdings gibt es Vermieter die Stur sind, deswegen werden wohl deine Eltern und die anderen Mietparteien(geschlossen) zu einem Anwalt gehen müssen. Der sagt allen Mietern was zu machen ist und wie es weiter geht.Eine andere Chance haben die Mieter sicherlich nicht.
und wo steht das jetzt geschrieben, das der vermieter die kaution nicht einbehalten darf? gesetze oder urteile??? muss es ja was geschrieben geben wo man sich drauf berufen kann.
danke!