Einbehaltung einer berechtigten Mietminderung durch das Amt für Grundsicherung auf welcher rechtlichen Grundlage?
Seit mehreren Monaten mindere ich aufgrund extremer Geräuschbelästigung durch Mieter über mir die Nettokaltmiete um bis zu 80%. Diese Beträge werden von der o.a. Behörde einbehalten resp.zurückgefordert.Ich sehe keine rechtliche Grundlage für diese Maßnahme!
MfE Heinz Meiners
2 Antworten
Es gilt das Bereicherungsverbot - selbst wenn Du die Miete wegen anhaltender Mängel oder Lärmbelästigung zurückhältst.
Denkansatz :
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mietminderung-erstattungsanspruch-jobcenter/
Leider ist es so, dass Du in keinen Genuss einer solchen Wiedergutmachung als eine Art Schmerzensgeld kommst.
Es ist klar geregelt: Kosten der Unterkunft (KdU) plus Regelsatz plus Krankenkassenbeiträge minus Rente. Mindern sich die KdU, mindert sich der Zuschuss zur Rente.
Das einzig gute an der Mietminderung ist, dass der Vermieter unter Druck gesetzt wird, endlich die entsprechenden Mängel zu beheben, wovon Du dann (auch) etwas hast.
Wer zahlt denn die miete?
Ich erhalte Grundsicherung als Aufstockung zur Rente
Ich bin seit 1999 der Mieter und zahle folglich auch den Mietzins!
Ich will mich nicht bereichern sondern Wiedergutmachung respektive Schadenersatz/Schmerzensgeld für 10 Monate Martyrium!