Wenn weder von dieser Firma noch von der Telekom länger als ein Jahr (wirklich nicht!!!!) keine Rechnung oder Mahnung an dich gesendet wird, dann ist es verjährt! Sie haben keinen Anspruch mehr! (Es sei denn man hat dir einen Mahnbescheid zu gesendet.)Das ist bei jeder Firma so. Du solltest nichts Unterschreiben. Wenn sie sagen sie gehen übers Gericht, dann laß sie gehen! Wenn sie übers Gericht gehen, was ich nicht glaube, wirst du Post vom Gericht bekommen. Dort(und nur doet!) wirst du dann Widerspruch einlegen.Und das ganze aus deiner Sicht erläutern!

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Ja! Der der Bekannte,selber dafür zu sorgen hat, das das Kind nicht unkontrolliert telefoniert. Er hat ja auch die Option, das er solche Telefonnummern, vom Anbieter her, sperren kann.

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Die Kaution darf er nicht wegen der Mietminderung behalten. Allerdings gibt es Vermieter die Stur sind, deswegen werden wohl deine Eltern und die anderen Mietparteien(geschlossen) zu einem Anwalt gehen müssen. Der sagt allen Mietern was zu machen ist und wie es weiter geht.Eine andere Chance haben die Mieter sicherlich nicht.

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Weil der Sohn bei dem Vater den Unterhalt geltend gemacht hat und er über 18 ist. Deswegen fragt man den Sohn und nicht die Mutter. Da er über 18 ist, kann b.z.w. muß er diese Fragen selber beantworten.

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Suche dir die Telefonnummer von dort raus und rufe dort an. Du wirst es nicht einfach, nur weil du unzufrieden bist, zurückgeben können. Aber manchmal werden andere Lösungen, die für beide Seiten zufrieden stellend sind,gefunden.

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Das geht nicht,da die Arbeitgeber durch ihre Steuerberater an Feste Termine, wie zum Beispiel auch die Löhne, gebunden sind.

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Gehen sie mit dem Bescheid nochmal hin und fragen sie, wie lange sie noch auf das Geld warten sollen. Wenn die ihnen sagen das ist schon raus gegangen, dann fragen sie wann es raus gegangen ist. Wenn die sagen es dauert noch, so fragen sie nach dem Grund, da sie ja den Bescheid schon haben. Sollten die ihnen keine Konkrete Antwort geben, so teilen sie ihnen einfach mit, das sie der Kindergelkasse eine Frist von 1 Woche geben, dann sollte das Geld auf ihrem Konto sein. Sollte das nicht der Fall sein, so werden sie auf das Gericht gehen und eine sofortige Verfügung erwirken lassen.Sie werden dann sehen, was die Kindergeldkasse macht. Sollten sie dennoch nichts machen, dann gehen sie einfach zu dem zuständigen Sozialgericht und stellen sie es dort dar. Aber ich gehe davon aus das die dann schnell handeln.

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Das zählt als Einkommen. Wichtig ist der Bescheid oder der Kontoauszug. Dort steht für wann es gezahlt wurde.

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Das zählt als Einkommen. Wichtig ist dann der Bescheid, b.z.w. der Kontoauszug. Dort steht drauf für welchen Monat das ist.

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Wenn zwischen der letzten Rechnung(2005) und der ersten Mahnung(2009)diesbezüglich keinerlei Post kam, dann kannst du einen Anwalt kontaktieren. Der formuliert die Briefe dann schon so, das das Inkasso das auch versteht. Einen Rechtsanspruch hat das Inkasso aber nicht mehr!

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Nochmal an den AG, wenn möglich mit einem neutralen Zeugen, gehen und es nochmal von angesicht zu angesicht ansprechen, natürlich mit der Bescheinigung von Arzt. Er muß euch ja einen driftigen Grund nennen, warum es nicht möglich ist. Und dann werdet ihr euch wohl oder üblich an die Gewerkschaft oder einen Anwalt wenden müssen.Der wird euch dann alles weitere Erläutern. Allerdings kann es schon für den AG sehr schwierig sein den Pflichen nachzu kommen, da es oftmals auch finanzielle Nachteile für ihn hat. Die theorie der Gesetze gehen oftmals mit der Praxis weit auseinander.

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Es muß kein Bargeld sein. Es reicht auch das von der BWA.Es geht nur darum, das wenn du in Not bist einen Nachweis hast, das du die 9.000,- € aufbringen kannst. Denn das muß immervorhanden sein.

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