Darf der Nachbar bei einem Hausbau am Nachbargrundstück abgraben?
Hallo,
auf unserem Grundstück steht eine Stützmauer, die nicht genau auf der Grundstücksgrenze steht, sondern ungefähr einen halben Meter davor auf unserer Seite.
Auf unserem Nachbargrundstück wird jetzt ein Haus neu gebaut. Der Bauherr hat ohne uns vorab zu informieren von unserem Grundstück einen halben Meter abgegraben direkt bis an die Stützmauer und den Boden befestigt. Außerdem hat er einen L-Stein an unsere Mauer gesetzt und von dort zum Nachbargrundstück, um dessen Parkplätze abzusichern. Nachdem all diese Schritte erfolgt sind, wurden wir erst darüber informiert und vor vollendete Tatsachen gestellt. Er begründet dies damit, dass man auf dem schmalen Stück nicht bauen könnte.
Der Bauherr möchte das Grundstück nicht wieder bis zur Grenze aufschütten und hat unserer Stützmauer so seinen Zweck beraubt. Anschließend hat man uns schriftlich offeriert, dass man den Teil hinter der Stützmauer pflegen würde und wir keinen Aufwand hätten, wenn wir der Überbauung zustimmen.
Hätte er für das Abgraben auf unserem Grundstück vorab eine Genehmigung gebraucht?
Muss der Bauherr nach Abschluss aller Maßnahmen die Grundstücksgrenze wieder in den Originalzustand versetzen? Wenn ja, wäre dafür seinerseits ebenfalls eine Stützmauer erforderlich.
Vielen Dank für euer Feedback.
4 Antworten
Bin kein Experte für Baurecht, aber ich vermutet mal dass eure Mauer aufgrund der Vorschriften den Abstand zur Grundstücksgrenze hat (in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt).
Der Bauherr hat ohne uns vorab zu informieren von unserem Grundstück einen halben Meter abgegraben direkt bis an die Stützmauer
Das dürfte höchstwahrscheinlich nicht zulässig sein, ohne Erlaubnis hat man auf dem fremden Grundstück nichts zu suchen und darf daran auch nichts verändern.
Wendet euch an das Bauamt, die können da genaue Auskünfte geben, welche Genehmigungen überhaupt vorliegen und was in den Grenzbereichen zulässig ist. Einfach Fakten schaffen, kann auch dazu führen, dass ein Rückbau angeordnet wird, dafür ist auch das Bauamt der richtige Ansprechpartner.
Habt ihr davon nichts mitbekommen, oder warum habt ihr nicht unmittelbar darauf hingewiesen, dass sie sich auf eurem Grundstück bewegen?
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Unser Grundstück gehört zu einem Reihenhaus, das auf drei Eigentümer aufgeteilt ist. Uns war der genaue Grenzverlauf zum Nachbargrundstück nicht wirklich bekannt, wir wussten aber, dass die Mauer etwas abweicht. Als abgegraben wurde, konnten wir gar nicht reagieren, so schnell wie es ging. Dass der Boden bis an die Mauer befestigt wurde, ist uns auch erst danach aufgefallen. Nachdem die halbe Stützmauer auf seinem Grundstück gesetzt wurde, hat er sich mit uns in Verbindung gesetzt.
Weil bei dem Bau nun eine Grenzbebauung vorgesehen ist und nun der genaue Verlauf ersichtlich ist, haben wir gestern erst die genauen Auswirkungen gesehen. Bisher sind wir nur von ca. 20 Zentimeter ausgegangen und so hat es der Bauherr auch immer dargestellt, nachdem er sich erstmals gemeldet hat. Seit gestern wissen wir, dass es mehr als ein halber Meter ist und es erscheint der Eindruck, dass der Bauherr das geplant hat, da ihm bewusst war, dass die Mauer nicht die Grenze ist.
Die Grenzbebauung erfolgt vollständig auf seiner Seite. Wir wollen den Bau an sich nicht verzögern, weil sich das für uns auch auswirken würde. Fraglich ist aber, ob der ursprüngliche Grenzverlauf wieder hergestellt werden muss, da er dann mindestens ebenfalls eine Stützmauer errichten müsste, was er aber nicht geplant hat.
Es ist doch so, wenn man feststellt, das Fremde auf meinem Grundstück arbeiten durchführen, unterbindet man das sofort. Gibt es Probleme, ruft man die Polizei und erstattet Anzeige wg. Hausfriedensbruch.
Wenn man aber nicht genau weis, wo die Grundstücksgrenze verläuft, kann man gar nix machen. Dann muss man das vor Ort klären, indem man die Grenzsteine frei legt und eine Schnur spannt.
Jetzt später, nachdem man solche Arbeiten geduldet hat, etwas zu erreichen wird sehr schwierig. Weil der Auftraggeber sich ja auf stillschweigende Zustimmung berufen kann. Klar sicherlich hat sich der Nachbar schlau gemacht und weis genau wo die Grenze verläuft.
Es geht hier nicht um öffentlichrechtliche Vorschriften, sondern um zivilrechtliche Ansprüche. Solange der Bau entsprechend der erteilten Baugenehmigung ausgeführt wird, wird das Bauamt Euch nicht helfen.
Ob es zulässig war, auch Euer Grundstück abzugraben sollte ein Rechtsanwalt beurteilen. Kann sein, dass das noch unter das sogenannte Hammerschlagsrecht fällt, kann auch sein, dass das nicht der Fall ist.
Auf keinen Fall dürfen Bauwerke des Nachbarn auf Eurem Grundstück errichtet werden und ebenfalls bestimmt nur Ihr, wie der Zustand des Grundstücks wieder herzustellen sein wird.
Würde ich nicht auf mir sitzen lassen und das irgendwo melden. Legal ist das sicher nicht!