Darf das Jobcenter nun als Sanktion meine Existenz kaputt machen?

1 Antwort

Okay, man ist aufgrund einer Gehbehinderung erst am nächsten Wochenende in der Lage, dem Betreuer bzw. dem jobcenter zu antworten, solange ist man wohl vor dem Fernseher gefesselt, nach einer harten Hartz-IV-Woche.

Man erhält Einkünfte, die man nicht angibt und bezieht ungerechtfertigterweise Sozialleistungen. Auch verstanden.

Nun ist der Betreuer schuld? Dann beschweren Sie sich bitte beim Gericht.


JOberst  23.10.2022, 09:23

Was für ein widerlicher Kommentar.

Etienne209 
Beitragsersteller
 02.10.2022, 21:41

Sie haben den Sinn und den Inhalt der Sache nicht erfaßt!

Gonzales234  02.10.2022, 23:00
@Etienne209

Entschuldigung, ich habe die ganze Sache, auch nach mehrmaligen lesen, nicht ganz verstanden.
Mein herzliches Beileid zu dem Tod ihrer Mutter.
Schade, das Sie ein Schmuckstück aus Familienbesitz verkaufen mussten.

Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit und ein langes Leben.

Etienne209 
Beitragsersteller
 03.10.2022, 00:33
@Gonzales234

Ganz recht herzlichen Dank, lieber Gonzales! :-) Ich habe die Uhr zwar nicht getragen, weil sie mir zu "altbacken" schien, doch stammte sie immerhin von meinem Großvater. Ich hatte die Schulden nun mal geerbt und mußte dafür aufkommen, egal wie! Von meinem Hartz IV-Satz war das schlicht unmöglich und ich wollte auch in keinem Falle bis an mein Lebensende verschuldet sein, abgesehen davon war mir der letzte Wille meiner Mutter die absolut oberste Priorität! Schließlich kann ich auch den Gläubiger gut verstehen, der mit seinem Geld in Form eines Kredites ja nur helfen wollte, wie könnte ich den jetzt einfach so verprellen? Nein, ich habe die Verantwortung übernommen und mein Versprechen gegenüber meiner Mutter eingelöst, das war ich ihr schließlich schuldig! Allerdings muß ich jetzt befürchten, daß mir der Betreuer und das Jobcenter einen Sanktionsstrick daraus drehen und mein AlG II komplett gestrichen wird, sodaß ich meine Wohnung und all' mein Hab und Gut und damit meine Existenzgrundlage verliere. Die Schulden sind bezahlt, ich habe das Geld nicht für mich behalten sondern dem Gläubiger zurück gezahlt, das war der erklärte Sinn und Zweck der Aktion; daß Betreuer und Jobcenter das jetzt als "Sozialbetrug" ansehen könnten, ist meine größte Sorge und dagegen muß ich mich verteidigen! So sind die Zusammenhänge!

Viele Grüße

Etienne

Etienne209 
Beitragsersteller
 03.10.2022, 00:35
@Andri123

Ich habe die Uhr zwar nicht getragen, weil sie mir zu "altbacken" schien, doch stammte sie immerhin von meinem Großvater. Ich hatte die Schulden nun mal geerbt und mußte dafür aufkommen, egal wie! Von meinem Hartz IV-Satz war das schlicht unmöglich und ich wollte auch in keinem Falle bis an mein Lebensende verschuldet sein, abgesehen davon war mir der letzte Wille meiner Mutter die absolut oberste Priorität! Schließlich kann ich auch den Gläubiger gut verstehen, der mit seinem Geld in Form eines Kredites ja nur helfen wollte, wie könnte ich den jetzt einfach so verprellen? Nein, ich habe die Verantwortung übernommen und mein Versprechen gegenüber meiner Mutter eingelöst, das war ich ihr schließlich schuldig! Allerdings muß ich jetzt befürchten, daß mir der Betreuer und das Jobcenter einen Sanktionsstrick daraus drehen und mein AlG II komplett gestrichen wird, sodaß ich meine Wohnung und all' mein Hab und Gut und damit meine Existenzgrundlage verliere. Die Schulden sind bezahlt, ich habe das Geld nicht für mich behalten sondern dem Gläubiger zurück gezahlt, das war der erklärte Sinn und Zweck der Aktion; daß Betreuer und Jobcenter das jetzt als "Sozialbetrug" ansehen könnten, ist meine größte Sorge und dagegen muß ich mich verteidigen! So sind die Zusammenhänge!

Viele Grüße

Etienne

Andri123  03.10.2022, 00:49
@Etienne209

Ja, falls Sie irgendwann einmal die Zeit dazu haben, sollten Sie sich mit dem Betreuer in Verbindung setzen. Am kommenden Sonntag werden Die ihn allerdings wohl nicht erreichen.

Aber gut Ding will Weile haben, vielleicht klappt es dann irgendwann, wenn man innerhalb der üblichen Geschäftszeiten anruft..

Etienne209 
Beitragsersteller
 03.10.2022, 02:08
@Andri123

Der Sonntag ist nur vom Datum her relevant, denn bis dahin habe ich die Zeit, meine offizielle Stellungnahme dazu zu formulieren. Spätestens dann wird sie ihm als PDF-Dokument via E-Mail und Sendebestätigung zugehen. Jetzt kommt es darauf an, alle möglichen juristischen Fallstricke zu beachten und vor allem zu vermeiden, denn als Hartz-IV-Empfänger wird man in Deutschland vor allem von den eigenen Landsleuten nur wie lebensunwerter Müll behandelt, von Menschenwürde im Sinne des Artikels 1 Grundgesetz keine Spur! So und nicht anders sieht die von den zensierten Medien grotesk verzerrte Realität nämlich tatsächlich für hilfebedürftige Menschen in Deutschland aus!

Eifelia  03.10.2022, 11:46
@Etienne209

Es mag ja ehrenvoll sein, dass Sie für die Schulden Ihrer verstorbenen Mutter aufkommen wollen. In Ihrer Situation - die Ihre Mutter sicherlich kannte - können Sie das aber nun mal nicht und es war ein Fehler, das überschuldete Erbe anzunehmen. Ihre Mutter hätte dem Gläubiger die Uhr zu Lebzeiten selbst geben müssen.

Auch wenn Sie das sicherlich anders sehen: durch Ihre Handlungsweise zahlen letztlich nicht Sie selbst, sondern der Steuerzahler die Schulden Ihrer Mutter zurück. Der Perspektivwechsel mag schwerfallen, aber er könnte Ihnen die Reaktion des Betreuers und sonstiger Stellen verständlich machen.

Hilfe zur Berücksichtigung aller juristischen Fallstricke - gehen Sie bitte nicht davon aus, dass Sie dafür hier am richtigen Ort sind. Rechtsberatung darf ein Forum nicht leisten - auch nicht die, in denen mehr (Hobby)juristen schreiben als hier (dort würden Sie aber ggf. mehr/bessere Hinweise bekommen).