Das ist wirklich eine sehr schlechte Regelung und ich kann Deinen Frust verstehen. Wie sollen junge Menschen (gerade aus finanziell prekären Verhältnissen kommend) einen Umgang mit Geld und eine Wertschätzung ihrer Arbeit erlernen?

Ich bin nicht hundertprozentig sicher, aber ich meine, dass auch Ausziehen noch nicht ausreicht. Zumindest war das früher einmal so. Es gibt im Netz bestimmt viele Infos, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um die Bedarfsgemeinschaft verlassen zu können.

Ansonsten fällt mir nur ein, die Arbeit anders entlohnen zu lassen als per Überweisung von Geld auf Dein Konto...

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Nein, eigentlich darf das nicht sein.

Das Jobcenter denkt vielleicht, dass Eure Tochter etwas von dem Geld als Miete oder so an Euch weitergibt. Ihr solltet Widerspruch gegen den neuen Bescheid einlegen und erklären, dass Eure Tochter keinen Unterhalt an Euch zahlt.

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Du solltest die Möbel etc. in jedem Fall beim Amt beantragen, und falls Du eine Ablehnung bekommst dagegen Widerspruch einlegen.

Hier gibt es Hinweise, wer eine Erstausstattung bezahlt bekommt:

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/erstausstattung-wohnung/#wer_darf_die_erstausstattung_in_anspruch_nehmen

Und hier noch allgemeine weitere Infos:

https://wiso.noblogs.org/wohnen-mit-hartz-iv/

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