Pendlerpauschale im Ehrenamt?
Hallo. Mein Onkel hat ein Ehrenamt inne, er ist nämlich Präsident eines kleinen Sportvereins. Zu den Auswärtsspielen des Vereins müssen manchmal einige Kilometer gefahren werden. Ist es wahr, dass man das irgendwie über die Pendlerpauschale abgelten kann? Das wurde ihm gesagt, ohne dass man ihm genau sagen konnte, wie das im Detail funktionieren soll. Wäre nett, wenn jemand weiterhelfen würde!
1 Antwort
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Der Verein zahlt eine Kostenerstattung für Fahrten, die gemäß Bundesreisekostengesetz abgerechnet werden. Das ist als Kostenersatz steuerfrei.
Der Verein bzw. die zuständige Behörde stellt über die Beträge, die der möglichen Kostenerstattung auf Basis der Entfernungspauschale entsprechen, eine Zuwendungsbescheinigung aus, die als "Spende" steuerlich zum Abzug gebracht werden können.
Ich kenne eher die zweite Variante, da die ehrenamtliche Tätigkeit ja eher Spendencharakter hat und der Verein üblicherweise keine Ausgaben für solche Fahrten tätigen will.