Liebe, baje90
1.) Ohne gerichtlichen Durchsuchungsbeschluß dürfen sie gegen Deinen erklärten Willen Deine Wohnung nicht betreten!
2.) Die beiden haben sich damit der Straftatbestände des Hausfriedensbruches nach § 123 StGB sowie der schweren, vorsätzlichen Nötigung nach § 240 StGB strafbar gemacht!
3.) Sie waren - wie immer - zu zweit, damit sie sich durch ihre gegenseitigen Zeugenaussagen (Lügen/Meineid...) den Rücken frei halten, es steht also Aussage(n) (2x/die beiden) gegen Aussage (1x,/Dich).
4.) Daher: Sofort Anzeige bei der Polizei erstatten, Beweismittel (alles, was die angefaßt und/oder kaputt gemacht haben der Spurensicherung übergeben (Fingerabdrücke am Handy)! Sofort zum Arzt gehen und den Nervenzusammenbruch behandeln und schriftlich mit einem Attest dokumentieren lassen, dann zusätzlich Anzeige gegen die beiden wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB erstatten! Wenn noch möglich, Beweisbilder anfertigen, speichern und dokumentieren/der Polizei übermitteln!
Bitte alles so schnell, wie möglich und mit äußerstem Nachdruck!
Viel Glück, liebe baje90!