Hartz 4 Empfänger als rechtliche Betreuer
Ein vermögender Vater hat per Betreuungsverfügung angeordnet, dass sein Sohn sein "rechtlicher Betreuer" werden soll, falls mal vom Betreuungsgericht ein solcher eingesetzt werden sollte. Nun ist der Sohn Hartz 4 Empfänger. Wenn er Betreuer (früher Vormund) seines Vaters wird, hat das dann Auswirkungen auf seinen Hartz-4-Bezug? Schließlich hat der Vater, der ja dann gewissermaßen der Mündel des Hartz-4-Beziehers ist, genug Vermögen. Kann das Jobcenter den Sohn auf das väterliche Vermögen verweisen, das der Sohn anzapfen soll bevor er weiter Hartz 4 kriegen kann?
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Kann das Jobcenter den Sohn auf das väterliche Vermögen verweisen, das der Sohn anzapfen soll bevor er weiter Hartz 4 kriegen kann?
Nein, das kann das Jobcenter nicht und sollte der Sohn ein durch das Gericht festgelegter ehrenamtlicher Betreuer werden, wird auch die Aufwandsentschädigung, die er dafür erhält, nicht mit dem ALG II verrechnet.